Körperverletzungen und Pfefferspray-Einsatz an Münchens Bahnhöfen am Wochenende

Alfred Ingerl
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München steht nach einem turbulenten Wochenende erneut im Fokus der Bundespolizei. Gleich zwei Vorfälle am Hauptbahnhof und Ostbahnhof beschäftigen die Ermittler. Während am Ostbahnhof Pfefferspray eingesetzt wurde, führte ein Streit um ein Hausverbot am Hauptbahnhof zu einer körperlichen Auseinandersetzung.

Pfefferspray-Angriff am Ostbahnhof

In den frühen Morgenstunden des Samstags, dem 25. Juli, kam es am Münchener Ostbahnhof zu einem Streit zwischen zwei unbekannten Männern und einer 21-jährigen Frau. Die Eskalation begann, nachdem ein Unbekannter Pfefferspray gegen die 21-jährige Ukrainerin und ihren Begleiter einsetzte. Der Angreifer konnte im Anschluss unentdeckt fliehen. Auch zwischen der Frau und ihrem Begleiter entwickelte sich eine körperliche Auseinandersetzung, die in einem Handgemenge endete. Ein freiwilliger Alkoholtest ergab bei der jungen Frau einen Wert von 1,72 Promille. Sie verzichtete auf ärztliche Behandlung trotz Atembeschwerden. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen Körperverletzung und Unterschlagung.

Hausverbot führt zu Gewalt im Hauptbahnhof

Am Sonntag, dem 26. Juli, wurde ein Lebensmittelgeschäft im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofs Schauplatz einer Auseinandersetzung. Ein 50-jähriger Rumäne hielt sich trotz Hausverbots im Laden auf, was den 63-jährigen Ladenmitarbeiter zu einem Wortgefecht mit dem Mann veranlasste. Die Lage eskalierte, als der Hausverbotene den Angestellten trat und dieser sich mit einem Einkaufskorb verteidigte. Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn trennten die Kontrahenten schließlich. Beide Männer blieben unverletzt. Während der Ladenmitarbeiter nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen freigelassen wurde, wird der 50-jährige auf Anordnung der Staatsanwaltschaft München I dem Haftrichter vorgeführt. Die Bundespolizei ermittelt wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruchs.

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Alfred Ingerl ist freier Redakteur aus dem Bereich Blaulicht für Augsburg, Bayerisch-Schwaben und Bayern.