Linke fordert Abschaffung des „Haber-Verfahrens“

Nach dem umstrittenen Ausschluss dreier Buchläden von der Preisverleihung des Deutschen Buchhandlungspreises durch Kulturstaatsminister Wolfram Weimer fordert die Linke die Abschaffung des sogenannten „Haber-Verfahrens“.

Buchladen „Zur schwankenden Weltkugel“ (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

„Das Haber-Verfahren muss beendet werden“, sagte Clara Bünger, Linken-Fraktionsvize im Bundestag, der „wochentaz“. „Es darf nicht dazu dienen, kritische Projekte, die politisch gerade nicht passen, ins Visier zu nehmen.“

Weimers Haus hatte drei Buchläden in Berlin, Göttingen und Bremen mit dem seit 2017 bestehenden „Haber-Verfahren“ überprüfen lassen: Ministerien und Behörden können damit beim Bundesamt für Verfassungsschutz anfragen, ob dort Erkenntnisse über Organisationen oder Einzelpersonen vorliegen. Bei den drei Buchhandlungen soll das der Fall gewesen sein. Weimer entschied darauf, die Läden von der Liste der Preisträger des Buchhandlungspreises zu streichen.

Linkenpolitikerin Bünger kritisiert in der „wochentaz“ das Verfahren: Dass zivilgesellschaftliche Initiativen heimlich vom Verfassungsschutz überprüft werden, sei „Ausdruck staatlichen Misstrauens gegenüber genau denjenigen, die unsere demokratische Kultur in ihrer Pluralität und Diversität tagtäglich verteidigen“.

Auch der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz, der zugleich stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums der Nachrichtendienste ist, kritisiert das Verfahren in seiner jetzigen Form. „Natürlich ist es wichtig, dass mit öffentlichem Geld kein Extremismus gefördert wird“, sagte er der „wochentaz“. „In einem Rechtsstaat braucht es dafür aber ein transparentes, verhältnismäßiges und rechtsstaatliches Verfahren.“

Genau das sei das Haber-Verfahren aber, so wie es derzeit angewendet werde, nicht. Von Notz warf der Bundesregierung eine „bewusste Ausweitung des Verfahrens“ in einer „autokratischen und willkürlichen Anmutung“ vor. Der Grüne forderte das Innenministerium auf, „eine ordnungsgemäße Rechtsgrundlage vorzulegen, die das verständliche Ziel rechtsstaatlich und transparent gewährleistet“.

Auch die scheidende Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider übt Kritik an dem Verfahren. Die bisherige Gesetzesformulierung, dass die Datenweitergabe des Verfassungsschutzes an Ministerien zur „Vorbereitung, Durchführung oder Überprüfung einer begünstigenden Maßnahme“ erlaubt sei, sei zu weit gefasst, sagte ein Sprecher der „taz“. Eine engere Formulierung wäre „zu begrüßen“.

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DTS Nachrichtenagentur
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Autor dieses Artikel ist unser Partner, die dts Nachrichtenagentur.

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