Papier sieht Wehrpflichtgesetz als „eindeutig verfassungswidrig“

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kritisiert das Wehrpflichtgesetz von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) in scharfer Form.

Bundeswehr-Soldaten (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

„Das ist für mich ein Musterbeispiel einer handwerklich völlig unzulänglichen Gesetzgebung“, sagte Papier der „Welt am Sonntag“. „Ich bin ehrlich gesagt wirklich fassungslos, wie dieser Paragraf 3 Absatz 2 Wehrpflichtgesetz nicht nur das zuständige Ressort des Verteidigungsministers, sondern auch das Justiz- und das Innenministerium, die alle auch für die Wahrung der Verfassung zuständig sind, hat passieren können. Entweder hat man es übersehen oder, fast noch schlimmer, völlig falsch eingeschätzt.“

Das Wehrpflichtgesetz war am 1. Januar in Kraft getreten, unter anderem mit einem geänderten Paragrafen 3 Absatz 2. Der legt fest, dass Männer nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung der Bundeswehr einzuholen haben, „wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen“. Das gilt, bis sie 45 Jahre alt sind. Die Vorschrift ergäbe nur dann Sinn, wenn eine Wehrpflicht existierte, urteilt der Staatsrechtsprofessor, die überwacht werden müsste. Die gibt es aber derzeit nicht, der Dienst ist freiwillig. Die Genehmigungspflicht sei ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheitsrechte, ohne Wehrpflicht sinnfrei und damit „eindeutig verfassungswidrig“, so Papier.

Auch die am Donnerstag vom Wehrressort vorgestellte Korrektur, wonach die gesetzliche Genehmigungspflicht per Verwaltungsvorschrift ausgesetzt wird, hält Papier für unzureichend. „Meine Empfehlung wäre, dass man im Gesetz klarstellt, dass der Paragraf 3 Absatz 2 erst dann gilt, wenn eine aktuelle Wehrpflicht eingeführt ist“, sagte der Professor. „Denn es gehört zum Rechtsstaat, dass geltende Gesetze auch angewendet werden, also die Exekutive nicht einfach sagen kann, wann, wie oder ob sie ein Gesetz überhaupt anwendet.“ Eine Aussetzung der Genehmigungspflicht per Verwaltungsvorschrift sei eine „rechtsstaatlich sehr zweifelhafte“ Vorgehensweise.

Insgesamt sei der Vorgang keine Lappalie, sagte der Staatsrechtler. „Gerade nach unseren Erfahrungen mit der Begrenzung der Ausreisefreiheit in früheren Unrechtssystemen sollten wir sehr wachsam sein, wenn es um derlei Begrenzungen geht“, so Papier. Seine Sorge: Der Staat mache sich „mit so einer unsinnigen Vorschrift zunehmend unglaubwürdig. Das ist meine Befürchtung.“

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DTS Nachrichtenagentur
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