Spezi-Streit beigelegt: Paulaner darf Kult-Getränk nun auch im Ausland vertreiben

Die Münchner Brauerei Paulaner hat sich mit der Augsburger Brauerei Riegele in einem langjährigen Streit um die Namensrechte am Kultgetränk Spezi geeinigt. Dank einer neuen Vereinbarung darf Paulaner den Namen künftig auch außerhalb Deutschlands nutzen. Laut Unternehmensangaben soll der Export ab dem kommenden Jahr unter anderem in die Schweiz, nach Spanien, Italien, Frankreich und Polen starten.

Die Rechte am Markennamen „Spezi“ liegen ursprünglich bei Riegele, die den Begriff – im Bairischen etwa mit „Kumpel“ zu übersetzen – bereits in den 1950er-Jahren für ihr Cola-Orangen-Mischgetränk eintragen ließ. In den 1970er-Jahren schloss Riegele eine Vereinbarung mit Paulaner, die es auch der Münchner Brauerei erlaubte, ihr Getränk unter dem Namen Spezi zu vertreiben – allerdings nur innerhalb Deutschlands.

Vor einigen Jahren wollte Riegele die alte Regelung auflösen, um durch einen neuen Lizenzvertrag höhere Einnahmen zu erzielen. Der Streit landete vor Gericht, wo Paulaner sich 2020 durchsetzte. Das Urteil bestätigte die Gültigkeit der ursprünglichen Vereinbarung – jedoch nur auf nationaler Ebene.

Jetzt haben sich beide Seiten außergerichtlich geeinigt. Über die Einzelheiten des neuen Deals schweigen die Unternehmen, bei Riegele ist lediglich von einer „fairen Lizenzvereinbarung“ die Rede.

Riegele war mit seiner Spezi-Marke übrigens schon früher international aktiv: In Ländern wie der Schweiz und Italien ist das Augsburger Original bereits erhältlich.

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