E-Scooter erfreuen sich auch in Niederbayern einer zunehmenden Beliebtheit, ob für den Weg zur Arbeit, den schnellen Einkauf oder als Freizeittour. Allerdings steigt mit der Zahl der Nutzer auch die Gefahr im Straßenverkehr. Das Polizeipräsidium Niederbayern appelliert daher an die Einhaltung wichtiger Verhaltensregeln, um der besorgniserregenden Entwicklung der Unfallzahlen entgegenzuwirken.
Steigende Unfallzahlen mit E-Scootern in Niederbayern
Im vergangenen Jahr ereigneten sich im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern knapp 150 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von E-Scootern, davon 128 Unfälle mit Personenschäden. Elf Menschen erlitten schwere Verletzungen, über 130 wurden leicht verletzt. Dies entspricht einer Steigerung von knapp 30 Prozent im Vergleich zum Jahr 2024 mit 114 Unfällen. Hauptunfallursachen waren nicht angepasste Geschwindigkeit, Missachtung der Vorfahrt sowie Fehler beim Abbiegen und Wenden.
Gezielte Verkehrsüberwachung als Gegenmaßnahme
Um die Zahl der Unfälle zu reduzieren, setzt das Polizeipräsidium Niederbayern auf eine gezielte Verkehrsüberwachung und konsequente Ahndung von Verkehrsverstößen. Jüngst wurde im Stadtgebiet Pocking eine 36-jährige E-Scooter-Fahrerin kontrolliert, da ihr Fahrzeug kein gültiges Versicherungskennzeichen hatte. Gegen sie wird nun wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
In Dingolfing wurde ein 16-Jähriger bei einem Unfall leicht verletzt, weil er eine Kreisstraße überquerte, ohne auf einen vorfahrtsberechtigten Pkw zu achten. Ein anderer Fall in Landau betraf einen 33-Jährigen, der wegen Verdachts auf Drogenkonsum einer Blutentnahme unterzogen wurde.
Wichtige Informationen für E-Scooter-Fahrer
Das Mindestalter für E-Scooter beträgt 14 Jahre, ein Führerschein ist nicht erforderlich. Allerdings können bei Regelverstößen Fahrverbote und der Entzug des Führerscheins drohen. Das Tragen eines Helms wird zwar empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Alkoholgrenzen gelten wie für Autofahrer; bei Verstößen drohen Bußgelder und der Führerscheinentzug.
E-Scooter-Fahrer müssen vorhandene Radwege nutzen, auch wenn keine Nutzungspflicht für Radfahrer besteht. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sind E-Scooter verboten. Es dürfen keine Anhänger angebracht oder andere Personen mitgenommen werden.

