Urteil nach schwerer Misshandlung und Freiheitsberaubung eines Kindes im Landkreis Aichach-Friedberg

Im Fall der schweren Misshandlung eines Kindes im Landkreis Aichach-Friedberg hat das Amtsgericht Augsburg am Ende eines umfassenden Verfahrens beide Angeklagten für schuldig befunden. Der leibliche Vater des Kindes (geb. 04/1992) wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten, seine Ehefrau und Stiefmutter des Kindes (geb. 07/1990) zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Die Haftbefehle bleiben aufrechterhalten.

Den beiden wurde unter anderem schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung sowie Freiheitsberaubung zur Last gelegt. Gegen den Vater lag zudem ein weiterer Anklagepunkt wegen Fahrens trotz Fahrverbots vor.

Systematische Gewalt und Isolation

Laut Urteil wurden die Taten zwischen Januar 2024 und Januar 2025 begangen. In diesem Zeitraum wurde der im Oktober 2018 geborene Junge mehrfach von seinem Vater und einmal auch von der Stiefmutter geschlagen und körperlich misshandelt. Darüber hinaus wurde er wiederholt ohne Nahrung und Wasser eingesperrt – teils im Heizungsraum, in der Abstellkammer oder im Kinderzimmer.

„Hierbei wurde der Geschädigte teilweise mit Kabelbindern an Armen und Fußgelenken gefesselt.“ Außerdem erhielt das Kind in diesen Situationen eine Windel und einen Beißring. Die fortgesetzte Gewalt führte zu einer massiven Entwicklungsverzögerung des zuvor altersgerecht entwickelten Jungen.

Flucht des Kindes offenbarte das Martyrium

Im Januar 2025 gelang dem Kind schließlich die Flucht aus dem gemeinsamen Wohnhaus. „Er wurde leicht bekleidet allein auf einer Landstraße im Landkreis Aichach-Friedberg von einer Zeugin angetroffen, der er sich anvertraute.“ Seine Aussage, dass er von zu Hause weggelaufen sei, „weil sein Vater ihn einsperre“, setzte die Ermittlungen in Gang.

Gericht überzeugt durch Teilgeständnisse und Zeugenaussagen

Das Gericht sah die Tatvorwürfe durch die Teilgeständnisse der Angeklagten, die glaubhaften Aussagen des Kindes sowie die Erkenntnisse der Sachverständigen als erwiesen an.

Im Rahmen der Strafzumessung wurden die Teilgeständnisse, die erstmalige strafrechtliche Auffälligkeit und die Zahlung eines Schmerzensgeldes zugunsten der Angeklagten gewertet. Strafverschärfend wirkten dagegen das junge Alter des Kindes, dessen schwere Lebenslage und die langfristigen Folgen der Misshandlungen.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten höhere Strafen

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Vater drei Jahre und zehn Monate, für die Stiefmutter drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe beantragt. Die Nebenklagevertretung ging noch darüber hinaus und forderte vier Jahre bzw. drei Jahre und vier Monate Haft. Die Verteidigung plädierte auf Strafen unter zwei Jahren mit Bewährung.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob eine der Parteien Rechtsmittel einlegen wird.
 

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