Die Bundespolizei am Flughafen München hat am Dienstag einem 36-jährigen ägyptischen Staatsangehörigen die Einreise verweigert. Der Mann war mit dem Flug LH787 aus Kairo gelandet und gab an, an einer medizinischen Konferenz in München teilnehmen zu wollen. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle ergaben sich jedoch Unstimmigkeiten in Zusammenhang mit einem vorgelegten schwedischen Schengenvisum, weshalb die weiteren Überprüfungen eingeleitet wurden.
Gefälschte Reiseunterlagen entdeckt
Zur Untermauerung seiner Reiseroute legte der Mann unter anderem eine Hotelbuchung für München, ein Rückflugticket sowie ein Einladungsschreiben für die Veranstaltung vor. Auf Nachfrage, weshalb er ein schwedisches Visum beantragt habe, zeigte der Reisende Unterlagen zu einer angeblich geplanten Reise nach Schweden, die er gemeinsam mit einem Freund unternehmen wollte.
Bei der Überprüfung dieser Buchungsunterlagen stellten die Bundespolizisten fest, dass sie gefälscht waren. Nach den bisherigen Erkenntnissen dienten die gefälschten Unterlagen dazu, “die Voraussetzungen für die Erteilung des schwedischen Visums vorzutäuschen”.
Ermittlungen und Rückführung
Gegen den Mann wird nun wegen des Verdachts der Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß § 269 StGB ermittelt. Zudem besteht der Verdacht der Visaerschleichung nach § 95 Absatz 2 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 Euro erhoben.
Die Bundespolizei entzog dem Mann die Einreise in das Bundesgebiet und erließ ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Die Zurückweisung nach Ägypten soll noch am selben Tag erfolgen.
Dieser Artikel basiert auf einer offiziellen Polizeimeldung. Für die sprachliche Überarbeitung wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

