In einem Geflügelbetrieb im Alb-Donau-Kreis wurde die Geflügelpest (Vogelgrippe) nachgewiesen. Das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1. Die Veterinärbehörde hat daraufhin sofort Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet
Rund um den betroffenen Betrieb wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet, die ausschließlich den Alb-Donau-Kreis betrifft. Darüber hinaus erstreckt sich eine Überwachungszone bis in den nördlichen Bereich des Landkreises Neu-Ulm bis zur Landesgrenze zu Baden-Württemberg. Hier sind 35 Betriebe betroffen. Die Überwachungszone kann frühestens nach 30 Tagen wieder aufgehoben werden.
Maßnahmen für Geflügelhalter
Zu den wichtigsten Vorschriften in der Überwachungszone zählen:
Kein Verbringen von lebenden Vögeln, Eiern oder Geflügelfleisch aus den Beständen.
Strikte Aufstallungspflicht für alle Vögel, ausgenommen Tauben. Vögel dürfen nur unter Schutzvorrichtungen nach draußen.
Betreten der Ställe nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung.
Stallspezifische Kleidung und Schuhwechsel für das Personal.
Verschärfte Eigenüberwachung: Auffälligkeiten wie veränderte Legeleistung, ungewöhnliches Verhalten oder erhöhte Todesraten sofort melden an den Veterinärdienst (Tel. 0731 7040 70106).
Registrierungspflicht für alle Geflügelhalter im Landkreis Neu-Ulm, auch außerhalb der Überwachungszone.
Empfehlungen für Geflügelhalter außerhalb der Zone
Auch Geflügelhalter außerhalb der Überwachungszone werden dringend gebeten, ihr Geflügel vorerst aufzubestellen und die beschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu gehört, direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden sowie Futter und Einstreu vor Wildvögeln zu sichern. Gefüttert und getränkt werden sollte das Geflügel ausschließlich im Stall.
Information und Kontakt
Für Rückfragen steht der Veterinärdienst auch außerhalb der Dienstzeiten unter Tel. 0731 7040 70100 zur Verfügung. Die Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises Neu-Ulm veröffentlicht: Amtsblatt Nr. 47 vom 24.10.2025


