Bundeskabinett beschließt Rentenerhöhung ab Juli um 4,24 Prozent

Das Bundeskabinett hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 beschlossen, wodurch die gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent steigen sollen.

Strand (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das teilte das Bundesarbeitsministerium am Montag mit. Die Anpassung steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärte, dass die Rentenanpassung eine “gute Nachricht” für die Rentner sei, da sie an der “Wohlstandsentwicklung der arbeitenden Bevölkerung” teilhaben könnten. Die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rente werde durch die Kopplung an die Löhne sichergestellt. Bas betonte zudem die Bedeutung eines stabilen Rentensystems, insbesondere in unsicheren Zeiten.

Mit dem Rentenpaket 2025 wurde die Haltelinie beim Rentenniveau bis zum 1. Juli 2031 verlängert. Maßgeblich für die Berechnung der Rentenanpassung war die anpassungsrelevante Lohnentwicklung von 4,25 Prozent. Diese basiert auf Daten des Statistischen Bundesamtes und der Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte der Versicherten. Die Rentenanpassung wird mit der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 umgesetzt und tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.

Diese 2025 beschlossene Rentenreform kommt den Bund in diesem und im nächsten Jahr offenbar deutlich teurer zu stehen als geplant.

Dieses Jahr verursacht das auf 48 Prozent festgesetzte Rentenniveau Zusatzkosten von 408 Millionen Euro, die der Bund an die Rentenkasse überweisen muss. 2027 sind es 816 Millionen, also zusammen gut 1,2 Milliarden Euro. Das geht aus der Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung zur “Rentenwertbestimmungsverordnung” 2026 des Sozialministeriums hervor, aus der das “Handelsblatt” berichtet.

Diese Verordnung regelt die übliche Rentenerhöhung zum 1. Juli. Danach steigen die Renten dieses Jahr im Sommer um 4,24 Prozent. Erwartet worden waren nur 3,7 Prozent. Ursache sind die im vergangenen Jahr stärker als erwartet gestiegenen Löhne, die in die Rentenberechnung einfließen.

Die Zusatzkosten müssten nun 2026 als “außerplanmäßige Ausgabe” aufgebracht werden, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Der zusätzliche Erstattungsbetrag für 2027 müsse noch “in der Abstimmung der Bundesregierung zu den Eckwerten des Bundeshaushalts” berücksichtigt werden.

Anzeige
DTS Nachrichtenagentur
DTS Nachrichtenagentur
Autor dieses Artikel ist unser Partner, die dts Nachrichtenagentur.

Meistgelesen

Auseinandersetzung in Augsburger Café: Zwei Leichtverletzte nach Angriff durch Unbekannte

Am Sonntag, dem 26. April 2026, kam es in einem Café in der Augsburger Steingasse zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen. Die Polizei ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung.

49-Jähriger nach bewaffneter Auseinandersetzung in Augsburg festgenommen

In der Augsburger Jakobervorstadt kam es am Montagabend (27.04.2026) zu einem Zwischenfall, der die Anwohner erschreckte. Ein 49-jähriger Mann geriet auf der Jakoberstraße gegen 19:15 Uhr mit zwei anderen Männern in einen heftigen Streit. Grund für die Auseinandersetzung war der Vorwurf des 49-Jährigen, dass die beiden Männer seinen Rucksack gestohlen hätten.

Alkoholisierter Fahrer verursacht schweren Unfall mit mehreren Verletzten in Augsburgs Innenstadt

Augsburg: Am Sonntagabend, den 26. April 2026, ereignete sich in der Augsburger Innenstadt am Klinkerberg ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem mehrere Personen verletzt wurden.

Polizeibericht Augsburg vom 28.04.2026

Hier lesen Sie den Polizeibericht Augsburg von heute

15-Jähriger aus Augsburg vermisst – Polizei bittet um Hinweise

Seit Dienstag, 28. April 2026, wird der 15-jährige David...