Am 1. Juni 2026 vollstreckten Beamte der Bundespolizeiinspektion Freilassing im Rahmen von intensiven Grenzkontrollen und Fahndungsmaßnahmen insgesamt sechs Haftbefehle. Vier Männer wurden festgenommen und in Justizvollzugsanstalten zur Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen eingeliefert.
Kontrollen auf der A8 führen zu Festnahmen
Bereits in den frühen Morgenstunden, gegen 1 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte einen 44-jährigen kosovarischen Staatsbürger an der Kontrollstelle auf der Autobahn A8. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Da er die Geldstrafe von 3.000 Euro, die das Amtsgericht München verhängt hatte, nicht zahlen konnte, wurde er festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Nur 20 Minuten später wurde an der gleichen Stelle ein 35-jähriger rumänischer Staatsangehöriger überprüft. Ihn suchte die Staatsanwaltschaft Würzburg wegen Diebstahls. Da er die Geldstrafe von 300 Euro bezahlen konnte, durfte er seine Reise fortsetzen.
Weitere Festnahmen in Freilassing
Am Grenzübergang Saalbrücke in Freilassing waren zwei weitere rumänische Staatsbürger im Visier der Beamten. Ein 37-Jähriger wurde aufgrund eines Diebstahls-Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gesucht, während gegen einen 41-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ebenfalls wegen Diebstahls vorlag. Beide Männer konnten die geforderten Geldbeträge von 1.500 Euro beziehungsweise 1.800 Euro nicht begleichen und wurden daher in umliegende Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Betäubungsmittelverstoß führt zu Haftbefehlen
Zusätzlich kontrollierten die Polizeibeamten am Bahnhof Freilassing einen 30-jährigen syrischen Staatsangehörigen. Gegen ihn lagen gleich zwei Haftbefehle wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Auch er wurde festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt überführt.

