Am Montag, dem 20. April, hat die Bundespolizei in München zwei Vollstreckungshaftbefehle vollzogen, die zu Festnahmen führten. Beide betroffenen Personen wurden nach Überprüfungen in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim inhaftiert.
Festnahme am Karlsplatz
Gegen 01:20 Uhr führten Polizeikräfte am Karlsplatz (Stachus) eine Kontrolle eines 66-jährigen Deutschen durch. Es stellte sich heraus, dass ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I gegen ihn vorliegt. Der Mann war wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 750 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt worden. Da er den Betrag nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt gebracht.
Überprüfung am Hauptbahnhof
Etwa um 10:50 Uhr überprüfte die Bundespolizei einen 28-jährigen bulgarischen Staatsbürger am Hauptbahnhof München. Ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein lag auch hier vor. Die Verurteilung wegen Betrugs beinhaltete eine Geldstrafe von 14.400 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen, die der Mann nicht bezahlen konnte, weshalb er ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde.


