München – Die Bundespolizei wird vom 27. bis 29. März 2026 bundesweit verstärkte Kontrollen an Bahnanlagen der Deutschen Bahn durchführen. Dieser Einsatz zielt auf die Prävention von Gewaltdelikten ab und erfolgt vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Anzahl solcher Straftaten.
Gezielte Gewaltprävention an Bahnhöfen
Um die Polizeipräsenz an Brennpunkten zu erhöhen, werden verstärkt Polizeikräfte eingesetzt. Dies betrifft vor allem große Bahnhöfe in Städten sowie Bahnhöfe in mittelgroßen Städten. Die Maßnahmen umfassen gezielte Gewaltprävention vor Ort.
Verbot von gefährlichen Gegenständen
Zusätzlich hat die Bundespolizei eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof München erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im genannten Zeitraum verbietet. Diese Verfügung gilt vom 27. März 2026, 15 Uhr bis zum 29. März 2026, 03 Uhr. Ziel ist es, Gewaltstraftaten zu verhindern und Reisende sowie Mitarbeitende zu schützen. Sollte es zu Verstößen gegen diese Verfügung kommen, droht ein Zwangsgeld, welches im Einzelfall individuell festgelegt wird – in der Regel etwa 200 Euro, kann jedoch bis zu 25.000 Euro betragen.
Alkohol und dessen Einfluss auf Gewaltverhalten
Die Entscheidung für diesen Zeitraum basiert auf polizeilichen Auswertungen, die zeigen, dass insbesondere der Konsum alkoholischer Getränke in den betreffenden Tagen zu einer Zunahme von Gewalttaten führt. Das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen verstärkt dieses Verhalten und kann schwere Verletzungen zur Folge haben.
Kontrollen werden anlassbezogen und stichprobenhaft durchgeführt. Dabei wird im Einzelfall geprüft, ob Ausnahmen vom Verbot möglich sind. Diese Einschätzungen basieren auf Beweggründen, dem Alkoholisierungsgrad sowie dem Gemütszustand der betroffenen Person.
Informationen zu Bestimmungen und Ausnahmen sind in den Allgemeinverfügungen enthalten, die auf der Homepage der Bundespolizei zu finden sind. (www.bundespoizei.de/allgemeinverfuegung).





