Die Bundespolizei hat für die Zeit vom 27. März 2026, 15:00 Uhr bis zum 29. März 2026, 03:00 Uhr ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen an den Hauptbahnhöfen in Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg erlassen. Betroffen sind alle Gebäudeteile dieser Bahnhöfe, inklusive Personentunnel, Bahnsteige und öffentlich zugängliche Ebenen.
Sicherheitsmaßnahme gegen Gewaltstraftaten
Diese Maßnahme soll dazu beitragen, Gewaltstraftaten zu verhindern und die Sicherheit für Reisende, Sicherheitspersonal und Polizeibeamte zu erhöhen. Die Bundespolizei überwacht die Einhaltung des Verbots und behält sich das Recht vor, bei Verstößen die gefährlichen Gegenstände sicherzustellen und Zwangsgelder zu verhängen. Auch Platzverweise oder Bahnhofverbote können ausgesprochen werden.
Weitere Hinweise der Bundespolizei
Ergänzend weist die Bundespolizei darauf hin, dass das Führen von Schusswaffen und ähnlichen Waffen in der Öffentlichkeit in der Regel verboten ist oder einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Der Schutz durch solche Waffen ist trügerisch und kann zur Eskalation von Gewalt beitragen. Unabhängig von ihrer beabsichtigten Verwendung können Waffen Helfern und der Polizei die Identifikation von Tätern und Opfern erschweren und im schlimmsten Fall gegen den Träger verwendet werden. Der Einsatz von Waffen ist zudem mit erheblichen strafrechtlichen und finanziellen Risiken verbunden.
Weitere Informationen zu den Allgemeinen Verfügungen und den entsprechenden Bestimmungen finden sich auf der Homepage der Bundespolizei. In den betroffenen Bereichen werden Plakate auf das Mitführverbot hinweisen.




