München (ots) – Die Bundespolizei hat für den Zeitraum vom 29. Mai 2026 um 15:00 Uhr bis zum 31. Mai 2026 um 03:00 Uhr Allgemeinverfügungen erlassen, die das Mitführen von Waffen in mehreren bayerischen Bahnhöfen untersagen.
Mitführverbot für gefährliche Gegenstände
Um die Sicherheit des Reiseverkehrs zu gewährleisten, gilt an den Bahnhöfen München Hauptbahnhof, München-Ost, Nürnberg Hauptbahnhof, Regensburg Hauptbahnhof und Rosenheim Hauptbahnhof ein Verbot für das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Gewaltstraftaten zu verhindern und Reisende, Sicherheitspersonal sowie Polizeibeamte vor Angriffen zu schützen.
Kontrollen und Sanktionen durch die Bundespolizei
Im genannten Zeitraum werden sämtliche Gebäudeteile der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte einschließlich der Personentunnel, Bahnsteige und öffentlich zugänglichen Ebenen überwacht. Verstößen gegen das Mitführverbot wird konsequent begegnet: Die Sicherstellung der Gegenstände ist ebenso möglich wie die Verhängung eines Zwangsgeldes. Zusätzlich können Platzverweise oder Bahnhofsverbote ausgesprochen werden.
Hinweise zu Waffengesetz und Prävention
Die Bundespolizei macht darauf aufmerksam, dass das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit waffenrechtlichen Bestimmungen unterliegt und unter Umständen verboten ist oder einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Waffen bieten lediglich eine trügerische Sicherheit, da sie zur Gewalteskalation beitragen können. Privatpersonen, die eine Waffe tragen, vernachlässigen oft deeskalierende Techniken, die eine Situation beruhigen könnten.
Die vollständige Allgemeinverfügung und etwaige Ausnahmen können auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung eingesehen werden. In den betroffenen Bahnhofsbereichen werden zudem Plakate über das Mitführverbot informieren.

