Die Bundespolizei hat für den Zeitraum vom 27. März 2026, 15:00 Uhr bis zum 29. März 2026, 03:00 Uhr neue Allgemeinverfügungen für die Hauptbahnhöfe in Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg erlassen. In diesem Zeitraum ist das Mitführen gefährlicher Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen sowie Hieb-, Stoß- und Stichwaffen einschließlich aller Arten von Messern verboten.
Verbot zur Erhöhung der Sicherheit
Die Maßnahme wurde aufgrund regionaler Sicherheitsbedenken ergriffen und zielt darauf ab, den Reiseverkehr sicherer zu gestalten. Alle Gebäudeteile der genannten Bahnhöfe, inklusive S-Bahnhaltepunkte, Personentunnel, Bahnsteige und öffentlich zugängliche Ebenen, unterliegen dem Mitführverbot.
Konsequenzen bei Verstößen
Die Bundespolizei wird die Einhaltung des Verbots strikt überwachen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Sicherstellungen der Gegenstände sowie mögliche Zwangsgelder, Platzverweise oder sogar Bahnhofsverbote. Informationen zu den Bestimmungen und eventuellen Ausnahmen sind auf der Website der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung abrufbar. Weiterhin werden innerhalb der Bahnhöfe Plakate auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügung aufmerksam machen.
Waffenrechtliche Aufklärung
Ergänzend weist die Bundespolizei darauf hin, dass das Führen von Waffen generell waffenrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Waffen bieten keine absolute Sicherheit und erhöhen das Risiko von Gewalteskalationen. Es wird betont, dass Privatpersonen oftmals deeskalierende Maßnahmen vernachlässigen, was die Risiko- und Schadenspotenziale erhöht. Waffen können im ungünstigsten Fall dem Träger abgenommen und gegen ihn eingesetzt werden, wodurch erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen drohen.





