Die Bundespolizeiinspektion Freilassing hat am vergangenen Wochenende eine Reihe von Verstößen festgestellt, die grenzüberschreitende Einreisen betreffen. Zwischen dem 16. und 19. Januar wurden insgesamt 17 unerlaubte Einreisen registriert und 37 Fahndungstreffer erzielt, darunter auch vier mit Haftbefehl gesuchte Personen. Zudem waren mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz sowie Urkundenfälschungen Teil der Feststellungen.
Fahndungserfolg und Geldstrafe bei Drogenvergehen
Am Freitag (16. Januar) wurde am Bahnhof Freilassing ein 24-jähriger Deutscher vorläufig festgenommen. Gegen ihn lag eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen eines Betäubungsmittelvergehens vor. Nachdem ein Bekannter die Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro beglich, konnte der Mann seine Reise fortsetzen.
Kurzzeitige Festnahme wegen Urkundenfälschung
Am Samstag (17. Januar) geriet ein 40-jähriger Österreicher in den Fokus der Beamten. Bei einer Kontrolle seines Passes im Einreisezug am Bahnhof Freilassing wurden Manipulationen am Dokument festgestellt. Zudem fand man ein verbotenes Butterflymesser in seiner Tasche. Er wurde wegen des Verdachts auf ein Urkundendelikt und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz vorübergehend zur Dienststelle gebracht. Nach Abschluss der Ermittlungen konnte er weiterreisen.
Weitere Festnahmen aufgrund gefälschter Dokumente
Am Sonntag (18. Januar) ergaben sich weitere Fälle von Dokumentenfälschungen. Ein 54-jähriger Algerier legte bei einer Kontrolle eine manipulierte italienische Identitätskarte vor. Er gestand später die Urkundenfälschung und wurde nach den polizeilichen Maßnahmen nach Österreich zurückgeführt.
Zudem erfolgten Kontrollen an der A8, wo ein 51-jähriger Bosnier mit gefälschten Unterlagen angetroffen wurde. Mangels notwendiger Barmittel und wegen eines gefälschten Arbeitsvertrags wurde auch er nach Österreich zurückgewiesen.
Ein weiterer Fall betraf einen 57-jährigen Bulgaren, der als Insasse eines Pkw kontrolliert wurde. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung vor. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er inhaftiert und muss eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.


