Katzenschutzverordnung in drei Gemeinden im Landkreis Aichach-Friedberg beschlossen

Freilebende Katzen, die sich unkontrolliert vermehren, sind häufig von Krankheiten, Verletzungen und Unterernährung betroffen. Besonders in Gebieten mit hoher Katzenpopulation führt dies zu erheblichem Tierleid. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, hat das Landratsamt Aichach-Friedberg in fünf Gemeinden den Erlass einer Katzenschutzverordnung angestoßen.

Drei Gemeinden stimmen zu, zwei lehnen ab

Der Stadtrat von Aichach sowie die Gemeinderäte von Dasing und Sielenbach haben sich für die Verordnung entschieden. In Aichach und Dasing sollte ursprünglich nur in einzelnen Ortsteilen eine Regelung gelten, die jeweiligen Gremien beschlossen jedoch, das gesamte Gemeindegebiet mit einzubeziehen. Affing und Aindling hingegen sprachen sich gegen die Einführung der Verordnung aus.

Neue Regelung tritt in sechs Monaten in Kraft

Das Landratsamt erlässt die Verordnung für die gesamten Gemeindegebiete von Aichach, Dasing und Sielenbach, die in sechs Monaten in Kraft tritt. Dieser Zeitraum soll Katzenhalterinnen und Katzenhaltern ermöglichen, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Katzen dort nur noch unkastriert freilaufen, wenn sie eindeutig gekennzeichnet und registriert sind – etwa durch eine Ohrtätowierung oder einen Mikrochip, beispielsweise bei Tasso e. V. oder Findefix. Die Kosten für Kennzeichnung, Registrierung und Kastration tragen die Tierhalter selbst.

Erfahrungen werden ausgewertet – weitere Maßnahmen möglich

Die Umsetzung der Verordnung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Tierschutzorganisation Attis. Die Erfahrungen in den drei betroffenen Gemeinden werden regelmäßig geprüft, während die Situation in Aindling und Affing weiter beobachtet wird. Das Landratsamt behält sich vor, auch dort künftig eine Verordnung zu erlassen, falls sich der Handlungsbedarf bestätigt. Alternativ könnten Einzelanordnungen gegen Halter mit einer Vielzahl freilaufender Katzen ausgesprochen werden.
 

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