Im September musste der Landkreis Unterallgäu aufgrund der vollen Asylunterkünfte eine Turnhalle als vorübergehende Unterkunft für Geflüchtete nutzen. Die Nutzung der Halle des Sonderpädagogischen Förderzentrums (SFZ) in Mindelheim wurde vertraglich geregelt.

Landrat Alex Eder und Kreiskämmerer Sebastian Seefried informierten den Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Unterallgäuer Kreistags über den Vertrag und die angespannte Situation im Landkreis. Landrat Eder blickte zurück und betonte, dass es eine schwierige Entscheidung gewesen sei, aber es gab keine andere Lösung in so kurzer Zeit. Nur durch die Ankündigung, dass der Landkreis die Halle für die Unterbringung von Geflüchteten vorbereite, konnte ein Bus mit weiteren Neuankömmlingen ins Ankerzentrum nach Augsburg zurückgeschickt werden. Dies war damals unvermeidbar, da die Notunterkunft in Bad Wörishofen bereits voll war und Zelte für spontan angereiste Geflüchtete aufgebaut werden mussten. Der Landkreis hat einen Vertrag mit dem Freistaat Bayern abgeschlossen, der die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung tragen muss, um die Turnhalle nutzen zu können. Es war wichtig für den Kreis, dass sich der Freistaat verpflichtet hat, alle Kosten – einschließlich Baumaßnahmen oder Reparaturen an der Turnhalle – zu übernehmen, erklärte Kreiskämmerer Sebastian Seefried. Darüber hinaus hat sich der Staat bereit erklärt, entgangene Mieteinnahmen, beispielsweise von Sportvereinen, die die Halle nutzen, sowie Kosten für die Verlagerung des Schulsports zu erstatten.
Seefried informierte, dass die Regierung von Schwaben eine zusätzliche Nutzungsentschädigung und die Kosten für den Brandschutznachweis abgelehnt hat. Die Regierung ist der Meinung, dass der Landkreis die Halle kostenlos zur Verfügung stellen sollte. Die Verwaltung hingegen vertritt eine andere Rechtsauffassung und argumentiert, dass der Landkreis sein Vermögen wie die Halle nicht ohne Entschädigung an Dritte überlassen darf, es sei denn, es handelt sich um eine Kreisaufgabe. Da die Unterbringung von Flüchtlingen eine staatliche und keine kommunale Aufgabe ist, trifft dies hier nicht zu. Aus diesem Grund wurde der Fall zusammen mit der Frage nach den Kosten für den Brandschutznachweis an den Bayerischen Landkreistag und das Bayerische Innenministerium weitergeleitet. Landrat Eder betonte, dass alle Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten vom Landkreis gesammelt und dem Freistaat in Rechnung gestellt werden. Wenn nötig, wird auch rechtlich vorgegangen.
Der Vertrag zur Nutzung der Turnhalle als Asylunterkunft läuft bis zu sechs Monaten und ist bereits mit 80 untergebrachten Menschen voll belegt. Es ist derzeit nicht absehbar, wann es möglich sein wird, die Geflüchteten in andere Unterkünfte zu verlegen, da dem Landkreis ständig Menschen zur Unterbringung zugewiesen werden. Der Landrat betonte, dass sie unter großem Druck stehen, aber keine weiteren Turnhallen belegen möchten. Falls erforderlich müsste der Kreis Turnhallen der Gemeinden beschlagnahmen, da die Turnhalle am SFZ in Mindelheim die einzige im Eigentum des Landkreises ist. Allerdings wird er dies nicht tun, es sei denn, die Regierung von Schwaben weist ihn an und teilt ihm mit, welche Turnhalle er in welcher Reihenfolge umfunktionieren soll. Dies hat er der Regierung bereits mitgeteilt.

