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Mindestlohn in Deutschland: Wissenswertes für Arbeitnehmer

Seit 2014 gibt es ihn: Der Mindestlohn legt fest, wie viel Geld Arbeitnehmer mindestens pro Stunde für ihre Arbeit erhalten müssen. Eine gesetzliche Festlegung eines Mindestlohns soll Ausbeutung verhindern und die Gleichberechtigung fördern. In den vergangenen Jahren ist der Mindestlohn stetig angestiegen, um sich an die steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen: Aktuell liegt er bei 12 Euro.

Mindestlohn In Deutschland: Wissenswertes Für Arbeitnehmer
Symbolbild

Was ist der Mindestlohn und warum gibt es ihn?

Ein Mindestlohn ist der Definition nach ein gesetzlich festgelegter Minimalbetrag, den Arbeitnehmer für ihre Tätigkeit erhalten. Er wird pro Stunde berechnet und gilt grundsätzlich für alle Angestellten, ganz unabhängig von Alter, Geschlecht oder der jeweiligen Branche. In der Bundesrepublik gibt es den Mindestlohn offiziell seit dem 1. Januar 2015, nachdem er 2014 auf den Weg gebracht wurde. Eine gesetzliche Festlegung eines Mindestlohns erfolgt unter anderem, um zu verhindern, dass besonders im Dienstleistungssektor zu geringe Löhne gezahlt werden. Ausbeutung von Arbeitskräften soll damit der Vergangenheit angehören. Der Mindestlohn gilt also für alle Arbeitnehmer in allen Branchen. Seine Höhe ist für alle Menschen gleich, ganz unabhängig davon, wie alt der Arbeitnehmer ist, welches Geschlecht er hat oder ob er über eine Ausbildung verfügt oder ungelernt tätig ist. Besonders für Frauen, die in der Vergangenheit in der Dienstleistungsbranche oftmals sehr schlecht bezahlt wurden, stellte die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns eine entscheidende Verbesserung dar. Seit Oktober 2022 beträgt der Mindestlohn pro Stunde für alle berechtigten Arbeitnehmer 12 Euro (Stand: August 2023). Er wird regelmäßig erhöht: Damit reagiert der Gesetzgeber auf allgemein steigende Preise und Lebenshaltungskosten. Alle wichtigen Informationen rund um den Mindestlohn finden Interessenten etwa auf spezialisierten Webseiten wie www.mindestlohn.expert.

Arbeitgeber sind zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet

Gewerkschaften haben lange dafür gekämpft, einen gesetzlichen Mindestlohn durchzusetzen. Seit seine Einführung haben Arbeitgeber die Pflicht, den aktuell geltenden Betrag zu bezahlen. Ist dies nicht der Fall, können Arbeitnehmer dies melden: Dann drohen dem Arbeitgeber Strafen. Kontrolliert wird die Einhaltung des Mindestlohns etwa durch den Zoll. Es gibt aber in der Arbeitswelt durchaus auch Ausnahmen, die keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben. Dazu gehören unter anderem Auszubildende, Praktikanten, Langzeitarbeitslose und Selbständige sowie Freiberufler. Letztere legen die Höhe ihres Lohns selbst fest und dürfen sowohl höher als auch niedriger ansetzen. Auch minderjährige Jugendliche, die (noch) keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, können laut gesetzlicher Regelung geringere Löhne erhalten. Wer ehrenamtlich tätig ist, kann ebenfalls keinerlei Anspruch auf den Mindestlohn erheben: Ob und wie viel Geld es hier gibt, wird individuell festgelegt. In vielen Branchen wurde zusammen mit dem Mindestlohn auch eine Dokumentationspflicht festgelegt. Hier muss der Arbeitgeber ganz genau über die Arbeitszeiten seiner Angestellten Buch führen und festhalten, wie viele Stunden jeweils geleistet und welches Gehalt dafür gezahlt wird. Zum 1.10.2023 soll der Mindestlohn erneut erhöht und auch am 1.10.2024 stufenweise angehoben werden: Dann soll er 13,95 Euro betragen. Für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland bedeutet dies einen spürbaren Zuwachs auf dem Konto. Mit knapp unter 14 Euro liegt die Bundesrepublik im EU-weiten Vergleich übrigens ganz weit vorne. Nur in Luxemburg wird noch mehr Mindestlohn gezahlt. Das Schlusslicht der Statistik bildet Bulgarien mit nur 2,41 Euro pro Stunde. 

 

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