Am Sonntag, den 26. Juli, führten Beamte der Bundespolizei Lindau eine Kontrolle im EuroCity-Zug auf der Strecke Zürich-München durch. Hierbei trafen sie auf einen tunesischen Staatsangehörigen, der versuchte, aus der Schweiz nach Deutschland einzureisen. Der 21-Jährige konnte weder einen Reisepass noch einen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen.
Gefahndet wegen mehrerer Delikte
Bei der Überprüfung seiner Personaldaten stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den Mann mehrere Fahndungsnotierungen vorlagen. Er wurde wegen fünf Aufenthaltsermittlungen im Zusammenhang mit gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und einem Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz gesucht. Zudem bestand gegen ihn ein Haftbefehl wegen unerlaubten Aufenthalts in Deutschland.
Zurückweisungshaft und anstehende Abschiebung
Der Asylantrag des Tunesiers war bereits im Dezember 2022 rechtskräftig abgelehnt worden, womit er vollziehbar ausreisepflichtig war. Eine Abschiebung konnte bislang aufgrund seines ungeklärten Aufenthaltsortes nicht durchgeführt werden. Die Beamten zeigten ihn wegen der versuchten unerlaubten Einreise an und überstellten ihn auf richterlichen Beschluss in die Abschiebehafteinrichtung Hof. Dort erwartet er nun seine Abschiebung in sein Heimatland.

