Die Kosten für Aufnahmeprogramme aus Afghanistan summieren sich seit 2021 auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion, über die die “Welt” (Dienstagausgabe) berichtet.
Ein wesentlicher Grund für die hohen Ausgaben ist auch die restriktive Haltung des Bundesinnenministeriums: Bereits erteilte Aufnahmezusagen werden teilweise verzögert umgesetzt oder angefochten. Für Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung der Antragsteller mit rechtsverbindlicher Zusage zahlte die Bundesregierung den Angaben zufolge seit 2021 rund 118 Millionen Euro. Rund 23,9 Millionen Euro davon entfallen auf die laufende Legislaturperiode.
Zum Vergleich: Für Flüge nach Deutschland kamen zwischen 2021 und April 2026 21,9 Millionen Euro zusammen. Die meisten Menschen reisten per Charterflug, weniger flogen per Linie, wie es in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig (CSU) heißt.
Nach der Machtübernahme der Taliban im Sommer 2021 hatte die Bundesregierung verschiedene Aufnahmeprogramme aufgelegt, um frühere Ortskräfte, Menschenrechtsaktivisten und gefährdete Personen auszufliegen. Über die Zahl der Menschen, die tatsächlich nach Deutschland kamen, gibt es widersprüchliche Angaben. Im Innenausschuss des Bundestags gab die Unionsfraktion im vergangenen Jahr die Zahl mit rund 37.000 Einreisen an. In der Antwort des Bundesinnenministeriums auf die aktuelle AfD-Anfrage ist nun von rund 34.000 Personen die Rede, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme zwischen 2021 und April 2026 nach Deutschland kamen. Anfang April hielten sich in Pakistan noch immer mehrere Hundert Menschen auf, die ursprünglich eine Aufnahmezusage oder Aufnahmeerklärung erhalten hatten, aber bislang nicht ausgeflogen wurden.
Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Aufnahmeprogramme für Afghanistan “soweit wie möglich” zu beenden. Allerdings ist es rechtlich umstritten, ob sie dies umsetzen kann. Mitte April hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Bundesregierung die Versorgung der Betroffenen vorerst weiter sicherzustellen hat. Aktuelle liegen mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Vorgehen der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht. Erwartet wird, dass die Karlsruher Richter demnächst entscheiden.




