Vogelgrippe-Fall im Zoo Augsburg bestätigt – Veterinäramt ordnet Schutzmaßnahmen an

Im Zoo Augsburg ist ein Fall der hochpathogenen Vogelgrippe nachgewiesen worden. Eine Rothalsgans wurde positiv auf das Aviäre Influenza Virus (H5N1) getestet. Die Behörden haben umgehend reagiert und umfassende Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Die Mitarbeiter des Zoo Augsburg haben bereits zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um die Gesundheit der Tiere und Besucher zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem die verstärkte Kontrolle der Tierbestände sowie eine umfassende Aufklärung der Besucher über das Thema Vogelgrippe. Zoo Augsburg und seine Vorsorgemaßnahmen werden kontinuierlich überprüft und angepasst, um die Risiken zu minimieren.

Nachweis von H5N1: Was bisher bekannt ist

Am Freitag, 5. Dezember 2025, wurde bei einer Rothalsgans des Zoo Augsburg das Aviäre Influenza Virus festgestellt. In den Proben ließ sich RNA nachweisen, die spezifisch für den Subtyp H5N1 ist. Die sogenannte Klassische Geflügelpest – auch als Vogelgrippe bekannt – wird durch hochpathogene aviäre Influenzaviren ausgelöst. Besonders Hühner und Puten erkranken meist schwer, häufig sogar tödlich. Enten und Gänse zeigen dagegen oft mildere Symptome, reagieren jedoch ebenfalls empfindlich auf Infektionen.

Veterinäramt erlässt Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche

Da die Vogelgrippe zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen gehört, hat das zuständige Veterinäramt sofort Gegenmaßnahmen veranlasst. Dazu gehören:

  • die Aufstallung diverser Vogelarten in geschlossenen Ställen und Käfigen,

  • die vorläufige Sperrung des Tropenhauses,

  • Untersuchungen von weiteren Vögeln auf das AI-Virus,

  • sowie verschärfte Hygieneregeln für das Zoopersonal.

Laut Robert Koch-Institut sind in Deutschland bisher keine Erkrankungen beim Menschen durch aviäre Influenzaviren dokumentiert. Das Risiko für Besucherinnen und Besucher gilt daher als äußerst gering. Dennoch bittet der Zoo darum, direkten Kontakt zu Tieren strikt zu vermeiden.

Hinweise für Geflügelhalter im Stadtgebiet

Für private Geflügelhalter in Augsburg besteht derzeit keine allgemeine Aufstallungspflicht. Dennoch wird dringend empfohlen, alle gängigen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen, um die eigenen Bestände bestmöglich vor einer möglichen Einschleppung des Virus zu schützen.

Mit den eingeleiteten Maßnahmen wollen Zoo und Veterinäramt eine weitere Verbreitung von H5N1 verhindern und gleichzeitig den regulären Zoobetrieb so weit wie möglich aufrechterhalten.

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