Das Amtsgericht Augsburg hat einen 21-Jährigen wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Tat ereignete sich im Juli 2025 in Augsburg. Das damals 16-jährige Opfer war kurz zuvor bereits von einem anderen Mann vergewaltigt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Jugendliche hatte sich zunächst mit einer Freundin am Augsburger Königsplatz aufgehalten. Dort trafen die beiden auf eine Gruppe von drei Männern. Einer der Männer brachte die bereits erheblich alkoholisierte 16-Jährige anschließend in eine nahegelegene Wohnung, in der sich schließlich alle fünf Personen aufhielten.
Nach Darstellung der Anklage wurde die Wohnungstür verschlossen, als die Jugendliche darum bat, gehen zu dürfen. Ihr wurden weitere alkoholische Getränke und Cannabis gegeben. Zudem wurden ihr das Mobiltelefon und andere persönliche Gegenstände weggenommen. Als sie sich in einem nahezu bewusstlosen Zustand befand, soll ein gesondert verfolgter Mann die Jugendliche vergewaltigt haben.
Nachdem dieser eingeschlafen war, soll auch der nun verurteilte Angeklagte die 16-Jährige vergewaltigt haben. Das Mädchen war aufgrund des vorherigen Alkohol- und Drogenkonsums nicht in der Lage, einen entgegenstehenden Willen zu äußern. Dabei erlitt es Schmerzen.
Am Montag (19. Oktober) verhandelte das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Augsburg den Fall. Obwohl der Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsender war, wandte das Gericht Erwachsenenstrafrecht an.
Der Angeklagte wurde wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der weitere Tatverdächtige wird gesondert verfolgt. Über den Ausgang dieses Verfahrens liegen keine Angaben vor.

