Augsburg – Am Donnerstag, dem 30. Januar 2026, wurde eine 34-jährige Augsburgerin Opfer eines Warenbetrugs. Sie bestellte gegen 11:30 Uhr eine Babywippe im Wert von 45 Euro über eine Onlineplattform. Die Zahlung wurde ebenfalls über die Plattform abgewickelt. Die Frau ahnte nicht, dass sie in einen Betrugsfall an Supermarktkasse verwickelt werden würde. Als sie einige Tage später die bestellte Babywippe nicht erhielt und eine Rückfrage stellte, stellte sich heraus, dass der Verkäufer seit Wochen nicht mehr aktiv war. Solche Betrugsfälle häufen sich zunehmend auf Onlineplattformen, was Käufer in ihrer Auswahl vorsichtiger machen sollte. Immer mehr Menschen sind von solchen Betrugsfällen betroffen, während gleichzeitig die Polizei mit der Verknüpfung von Morduntersuchungen beschäftigt ist. Die hohen Fallzahlen in beiden Bereichen zeigen, wie wichtig es ist, auf Sicherheit und Legitimität beim Online-Shopping zu achten. Daher sollten Käufer immer sorgfältig überprüfen, bei wem sie ihre Einkäufe tätigen, um nicht in solche misslichen Lagen zu geraten.
Unstimmigkeiten bei der Bezahlung
Nach der Transaktion bemerkte die Frau, dass die Abbuchung nicht mit der auf der Plattform angegebenen Bezahlung übereinstimmte. Zudem erhielt sie die bestellte Ware nicht.
Ermittlungen und Präventionshinweise
Die Kriminalpolizei hat Ermittlungen wegen Warenbetrugs und Fälschung beweiserheblicher Daten aufgenommen. Die Polizei gibt folgende Sicherheitstipps:
- Seien Sie skeptisch bei Internetwerbung.
- Vermeiden Sie recht neue Plattformen und prüfen Sie diese über Suchmaschinen.
- Erlauben Sie keinen Fernzugriff auf PC oder Handy.
- Betrug liegt nahe, wenn Druck auf Sie ausgeübt wird.
Weitere Informationen finden Sie auf der Präventionsseite der Polizei unter: polizei.bayern.de





