Vom 29. bis 31. Mai verstärkt die Bundespolizei ihre Präsenz an Bahnhöfen in ganz Deutschland, um der Vielzahl an Gewaltdelikten entgegenzuwirken. Der Bahnhof Rosenheim ist von einer speziellen Allgemeinverfügung betroffen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen und Waffen in diesem Zeitraum generell verbietet.
Strenges Mitführverbot am Bahnhof Rosenheim
Das Mitführverbot betrifft alle Reisenden und Personen, die die Bahnanlagen nutzen. Im Rahmen von stichprobenartigen Kontrollen prüft die Bundespolizei, ob gefährliche Werkzeuge oder Gegenstände, Schusswaffen, Messer oder ähnliche Waffen mitgeführt werden. Der Begriff “Mitführen” bezieht sich darauf, dass die Gegenstände jederzeit zugänglich sein könnten, etwa in Kleidungsstücken oder Taschen.
Auch wenn eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz vorliegt, bleibt das Verbot bestehen. Alle Regelungen des Waffengesetzes, einschließlich Genehmigungen und Verbote, gelten weiterhin uneingeschränkt.
Zwangsgeld bei Verstoß gegen die Allgemeinverfügung
Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, riskiert ein Zwangsgeld, sofern kein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt. Bei Wiederholungen könnte ein Betrag von 200 Euro fällig werden, wobei in bestimmten Fällen das Zwangsgeld auf bis zu 25.000 Euro steigen kann, gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetz.
Die Bundespolizei zieht außerdem die gefährlichen Gegenstände ein, deren Rückgabe erst nach Ablauf der Verordnung in Erwägung gezogen wird, sofern keine Strafverfahren eingeleitet wurden. Einzelheiten können der Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion München entnommen werden, die online auf der Homepage der Bundespolizei zu finden ist.

