Die Bundespolizei hat am Donnerstagmorgen, den 21. Mai, umfangreiche Durchsuchungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. (Bayern) abgeschlossen. Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern, unerlaubtem Aufenthalt, Visaerschleichung und Urkundenfälschung.
Durchsuchungen in Hessen und Niedersachsen
Rund 220 Bundespolizisten durchsuchten ab 6:00 Uhr sieben Objekte in Hessen und Niedersachsen, insbesondere in den Landkreisen Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner-Kreis sowie im Landkreis Helmstedt. Die Ermittlungen richten sich gegen eine mutmaßlich international agierende Tätergruppe, wobei mehrere Beschuldigte aus Usbekistan im Fokus stehen.
Ermittlungen und Ergebnisse
Während der Durchsuchungen wurden das führende Mitglied der Gruppierung und elf weitere Zielpersonen angetroffen. Zudem befanden sich neun Personen im Besitz unerlaubten Aufenthalts. Einsatzkräfte stellten mutmaßlich gefälschte Dokumente, Mobiltelefone, Notebooks und weitere relevante Unterlagen sicher. Die Staatsanwaltschaft Weiden prüft derzeit, ob gegen den Hauptverdächtigen Haftbefehl erlassen wird.
Hintergrund der Ermittlungen
Die Ermittlungen begannen nach einer Kontrolle im Oktober 2025 bei Waidhaus. Bei einem usbekischen Reisenden fanden die Beamten gefälschte ID-Karten und Hinweise auf organisierte Visaerschleichung. Den Verdächtigen wird vorgeworfen, Kurzzeitvisa für usbekische Arbeitssuchende beschafft und gefälschte EU-Dokumente zur illegalen Einreise nach Deutschland genutzt zu haben. Insgesamt sollen 76 Visa zugeordnet worden sein. Die Ermittlungen dauern an.
Der leitende Staatsanwalt, Matthias Bauer, erklärte: “Die Durchsuchungen sind ein wichtiger Schritt in einem komplexen Ermittlungsverfahren. Wir gehen konsequent gegen Strukturen vor, die reguläre Migrationsverfahren, behördliche Abläufe und soziale Sicherungssysteme gezielt missbrauchen wollen. Zugleich werden die sichergestellten Beweismittel sorgfältig und rechtsstaatlich ausgewertet. Für alle Beschuldigten gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.”


