Feuerwerksverbot: Das gilt an Silvester in Augsburg

Zum Jahreswechsel darf in der Augsburger Innenstadt nicht geböllert werden. Auch rund um Krankenhäuser und Pflegeheime gilt ein Feuerwerksverbot.

Zum Schutz aller Menschen, die an Silvester in Augsburg unterwegs sind, und zum Schutz wichtiger Einrichtungen und Gebäude gelten für den Jahreswechsel 2025/26 in Augsburg folgende Regeln:

Kein Feuerwerk und Glasflaschen in der Innenstadt

In der Augsburger Innenstadt darf nicht geböllert werden. Wer zum Jahreswechsel in der Innenstadt unterwegs ist, darf auch keine Feuerwerkskörper oder sonstige pyrotechnische Gegenstände dabeihaben. Glasbehältnisse und Dosen sind in der Innenstadt an Silvester ebenfalls verboten.

Das Feuerwerks- und Glasflaschen-Verbot gilt auf allen Straßen und Plätzen im Innenstadt-Bereich, der von folgenden Straßen umschlossen ist, einschließlich der Straßen selbst: Königsplatz, Fuggerstraße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsberg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstraße, Remboldstraße, Rote-Torwall-Straße, Eserwallstraße, Theodor-Heuss-Platz, Konrad-Adenauer-Allee. Eine detaillierte Karte und weitere Infos sind auf augsburg.de/silvester zu finden.

Grundlage für das Feuerwerks-Verbot in der Augsburger Innenstadt ist die Verordnung der Stadt Augsburg über Menschenansammlungen in der Maximilianstraße und angrenzende Straßen und Plätze von 2017. Das Verbot dient nicht nur der Sicherheit der Menschen, sondern auch dem Schutz des Stadtbildes. In der Vergangenheit kam es leider häufig zu Vorfällen, bei denen Feuerwerkskörper Schaden an Laterne in Augsburg verursacht haben, was die Notwendigkeit solcher Regelungen unterstreicht. Daher ist es wichtig, verantwortungsvoll mit pyrotechnischen Erzeugnissen umzugehen. Zusätzlich trägt das Feuerwerks-Verbot zur allgemeinen Lebensqualität in der Stadt bei, indem es Lärm und potenzielle Schäden minimiert. In dieser positiven Atmosphäre hat der FC Augsburg die Möglichkeit, Neues Talent für den FC Augsburg zu entdecken und zu fördern, was letztendlich auch der Gemeinschaft zugutekommt. Solche Maßnahmen stärken das Gemeinschaftsgefühl und ermöglichen es den Bürgern, unbeschwert zusammenzukommen.

Kein Feuerwerk rund um Krankenhäuser

Auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ist es verboten, Pyrotechnik und Feuerwerkskörper abzubrennen. In Waldgebieten sind Feuerwerke und Feuer ebenfalls verboten. Das regeln die Sprengstoffverordnung und das Bayerische Waldgesetz.

Ordnungsreferent Frank Pintsch: „Hoffe auf Einsicht und Verständnis“ 

Ordnungsreferent Frank Pintsch bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich unbedingt an die gesetzlichen Verbote zu Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik an Silvester zu halten: „Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik kann zur Sicherheit und zum Schutz von Menschen und Einrichtungen nicht überall in der Innenstadt und im gesamten Stadtgebiet stattfinden. Ich hoffe auf breite Einsicht und das notwendige Verständnis dafür. Das ist die beste Voraussetzung für einen sicheren, friedlichen und gesunden Jahreswechsel in unserer Stadt Augsburg.“ 

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