Hubig sieht zunächst keine Zuständigkeit bei Epstein-Akten

Mit Blick auf die internationalen Ermittlungen in Folge der veröffentlichten Akten zum Sexualstraftäter Jeffrey Epstein sieht Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zunächst keine unmittelbare Zuständigkeit ihres Ressorts.

Stefanie Hubig (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

„Die Enthüllungen über Epstein und sein Netzwerk sind jeden Tag aufs Neue erschütternd“, sagte Hubig der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). Es sei „absolut verstörend“, dass Epstein jahrelang junge Frauen und Mädchen sexuell ausbeuten und vergewaltigen konnte, ohne belangt zu werden. „Und es ist erschreckend, wie viele Menschen seine Nähe gesucht und mutmaßlich daran mitgewirkt haben.“

„Bei einem Anfangsverdacht gegen Menschen aus Deutschland würden zunächst die Staatsanwaltschaften aktiv“, erläuterte die Ministerin. „Im Bundesjustizministerium sind wir nicht für die Strafverfolgung zuständig – sondern für Strafgesetze. Aber natürlich verfolge ich die politische und gesellschaftliche Debatte um die Enthüllungen sehr genau“, sagte Hubig. Zuletzt hatte es immer wieder Forderungen auch nach deutschen Ermittlungen gegeben.

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