Klimaschutzprogramm: DUH droht Regierung mit Urteilsvollstreckung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mahnt die Bundesregierung an, die Klimaschutzlücke im kommenden Klimaschutzprogramm 2026 komplett zu schließen, und droht, notfalls ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vollstrecken zu lassen.

Deutsche Umwelthilfe (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

“Das von uns höchstrichterlich erstrittene Urteil vorm Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Die Bundesregierung muss jetzt ihren Klimarechtsbruch beenden und ein Klimaschutzprogramm mit effektiven Maßnahmen wie einem Tempolimit oder einer echten Wärmewende vorlegen”, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch der “Rheinischen Post” (Mittwochausgabe). “Wir sind jederzeit dazu in der Lage, das Urteil gegen die Bundesregierung vollstrecken zu lassen, sollte die Klimaschutzlücke nicht vollständig geschlossen werden.”

Das Klimaziel 2030 sei “verbindliches Recht und kein Nice-to-have”. Die Handlungen der Bundesregierung gingen jedoch in die falsche Richtung. “Auf europäischer Ebene sägt sie am längst beschlossenen Verbrenner-Aus – und die Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes würden die ohnehin bestehende Klimaziellücke massiv vergrößern”, so Resch.

Die DUH hatte bereits gegen das noch von der Ampelregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 geklagt und in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Das Klimaschutzprogramm 2023 muss demnach von der aktuellen Bundesregierung um weitere Maßnahmen ergänzt werden. Das Gericht kritisierte, dass die Prognosen der Bundesregierung, wie stark die geplanten Maßnahmen zum Klimaschutz beitragen, fehlerhaft seien. Außerdem bestehe eine Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, die zur Erreichung des Zwischenziels für 2030 geschlossen werden müsse. Das Klimaschutzprogramm müsse sämtliche Maßnahmen enthalten, um die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu senken.

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DTS Nachrichtenagentur
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Autor dieses Artikel ist unser Partner, die dts Nachrichtenagentur.

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