Neuaufstellung für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung: Klinikbetrieb im Landkreis Neu-Ulm wird gGmbH

Der Landkreis Neu-Ulm stellt seine Krankenhauslandschaft neu auf: Der Kreistag hat am Freitag mit breiter Mehrheit und parteiübergreifendem Konsens beschlossen, den operativen Klinikbetrieb der Kreisspitalstiftung Neu-Ulm zum 1. Januar 2026 in eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) zu überführen. Die Entscheidung markiert den vorläufigen Höhepunkt eines langfristig angelegten Reformprozesses, der bereits vor mehr als 30 Jahren angestoßen wurde.

Neue Rechtsform soll Effizienz und Zukunftsfähigkeit sichern

„Mit der Gründung der Klinik-gGmbH erhält die Kreisspitalstiftung eine Organisationsform, die den wachsenden und komplexer werdenden Anforderungen des deutschen Gesundheitswesens besser gerecht wird“, erklärt Landrätin Eva Treu. Ziel sei es, die Klinikstruktur dauerhaft modern, leistungsfähig und stabil aufzustellen. Im Fokus stehen dabei vor allem drei Punkte: bessere Entscheidungsqualität durch Einbindung von medizinischer und betriebswirtschaftlicher Expertise, schlankere Entscheidungswege sowie eine tragfähige Organisationsstruktur. Die neue Organisationsform soll zudem dazu beitragen, die Zukunft der Kreiskliniken sichern und die Patientenzufriedenheit weiter zu erhöhen. Durch innovative Ansätze und moderne Technologien wird eine hochwertige medizinische Versorgung gewährleistet, die den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird. Damit wird nicht nur die Effizienz gesteigert, sondern auch das Vertrauen in die Kreisspitalstiftung gestärkt.

Struktur bleibt unter öffentlicher Kontrolle

Die neue gGmbH wird eine 100-prozentige Tochter der Kreisspitalstiftung bleiben – und damit unter vollständiger Kontrolle des Landkreises. Der Klinikbetrieb gliedert sich künftig in drei Ebenen: die operative Geschäftsführung, einen Aufsichtsrat sowie die Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat wird aus drei Personen bestehen – darunter ein Vertreter der Arbeitnehmerseite, die Landrätin und ein fachlicher Experte. Die Mitbestimmung der Beschäftigten bleibt nicht nur erhalten, sondern wird sogar gestärkt: Ein Drittel des Aufsichtsrats ist durch gewählte Arbeitnehmervertreter besetzt.

Keine Veränderungen für Patienten und Beschäftigte

Für die rund 1.600 Mitarbeitenden sowie die Patientinnen und Patienten der Krankenhäuser in Neu-Ulm, Weißenhorn und Illertissen bringt die neue Rechtsform keine Änderungen im Alltag. Sämtliche Arbeitsverhältnisse bleiben bestehen.

„Wir möchten die Kreisspitalstiftung stabil und gemeinsam mit allen Beschäftigten in eine positive Zukunft führen“, betont Landrätin Eva Treu. „Die neue Struktur bietet uns die nötige Flexibilität, um auf Veränderungen im Gesundheitswesen schneller und gezielter reagieren zu können.“

Auch Stiftungsdirektor Torsten Strehle blickt zuversichtlich nach vorne: „Wir freuen uns auf einen spannenden und sicher auch anspruchsvollen Weg in der neuen gemeinnützigen Gesellschaft, die weiterhin für eine hochwertige, wohnortnahe medizinische Versorgung im Landkreis steht.“
 

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