Laim – Große Menge Lachgas von Polizei sichergestellt
Am späten Samstagabend führten Gewerbebeamte der Polizeiinspektion 41 zusammen mit dem Kreisverwaltungsreferat eine Kontrolle in einem gastronomischen Betrieb in Laim durch. Hierbei stießen sie auf mehrere offen zum Konsum bereitstehende Lachgaskartuschen sowie die dazugehörigen Utensilien.
Lachgas im Betrieb entdeckt
Zusätzlich zu den im Hauptraum gefundenen Kartuschen, befanden sich in einem unverschlossenen Nebenraum weitere Lachgaskartuschen desselben Typs. Insgesamt wurden bei der Kontrolle fast 900 Kartuschen mit über 1,7 Tonnen Lachgas sichergestellt.
Betreiber vorläufig festgenommen
Der 43-jährige deutsche Betreiber mit Wohnsitz in München wurde vorläufig festgenommen und im Polizeipräsidium wegen eines Verstoßes gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz angezeigt. Nach Prüfung der Haftfrage wurde er am nächsten Tag von der Staatsanwaltschaft entlassen. Die weiteren Ermittlungen sind vom Kommissariat 82 übernommen worden.
Neue Gesetzesregelung seit April 2026
Seit dem 12. April 2026 ist Lachgas in die Anlage 2 des NpSG aufgenommen worden und der Umgang mit Kartuschen über 8,4 g Füllmenge kriminalisiert. Der Verkauf an Minderjährige ist grundsätzlich verboten. Eine Verletzung dieser Regelungen kann zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen.
Die Polizei warnt vor dem Konsum von Lachgas, da es zu Schwindel, Bewusstlosigkeit oder sogar bleibenden Nervenschäden führen kann.



