Im Landkreis Deggendorf wurde ein Vorfall mit gefälschten Geldscheinen bekannt, die als sogenanntes „Prop Copy“ oder „Movie Money“ bezeichnet werden. Diese Scheine kommen oft bei Film- und Theaterproduktionen zum Einsatz, da sie keine Sicherheitsmerkmale aufweisen und durch die „Fühlen-Sehen-Kippen“-Methode leicht als Fälschungen zu erkennen sind. Häufig werden sie auch zu Kostümzwecken während der Faschingszeit verwendet.
Gefahr der Verwechslung im Zahlungsverkehr
Trotz der offensichtlichen Unterschiede in den Sicherheitsmerkmalen können viele dieser Nachbildungen im Zahlungsverkehr mit echtem Geld verwechselt werden. Solche Reproduktionen enthalten meist zusätzliche textliche oder bildliche Veränderungen, aber sie werden dennoch als im Zahlungsverkehr verwechselbar eingestuft. Wenn solche Banknoten als echt in den Verkehr gebracht werden sollen, gelten sie rechtlich als Falschgeld.
Vorfall mit Schülern im Landkreis Deggendorf
Ein aktueller Fall aus dem Landkreis Deggendorf zeigt, wie vier Schüler mit Wissen um die Falschheit der Scheine bezahlten und durch das erhaltene Wechselgeld einen finanziellen Vorteil erzielten. Das Inverkehrbringen von Falschgeld wird gesetzlich streng geahndet und ist kein Kavaliersdelikt. Behörden warnen ausdrücklich vor dem Besitz und der Nutzung solcher Banknotenabbildungen.




