Stadt Augsburg klagt gegen Bäuerle Ambulanz

Die Stadt Augsburg geht juristisch gegen einen ehemaligen Dienstleister vor. Hintergrund sind erhebliche Zweifel an der Nachvollziehbarkeit abgerechneter Leistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Am Donnerstag ließ die Stadt über die Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner Klage beim Landgericht Augsburg einreichen. Diese richtet sich gegen die Bäuerle & Co. Ambulanz OHG sowie deren persönlich haftende Gesellschafter. Im Kern fordert die Stadt die Rückzahlung von 9.899.741 Euro, die aus ihrer Sicht unberechtigt ausgezahlt wurden.

Im Fokus stehen Rechnungen, die das Unternehmen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Impfzentrums sowie mobiler Impfteams gestellt hatte. Diese wurden sowohl vom städtischen Rechnungsprüfungsamt als auch vom Umweltreferat intensiv geprüft.

Zwar legte die Bäuerle Ambulanz auf Anfrage entsprechende Leistungsnachweise vor, doch nach deren Auswertung kam die Stadt zu dem Ergebnis, dass für einen erheblichen Teil der bereits beglichenen Beträge keine ausreichenden Belege vorliegen.

Mittel aus der Corona-Pandemie

Die ausgezahlten Gelder stammten ursprünglich aus Haushaltsmitteln des Freistaat Bayern, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie bereitgestellt wurden. Die Abwicklung erfolgte über die Regierung von Schwaben, die aktuell ebenfalls prüft, ob und in welchem Umfang Gelder für nicht nachgewiesene Leistungen zurückgefordert werden müssen.

Keine Einigung – Klage als Konsequenz

Ein außergerichtlicher Lösungsversuch blieb erfolglos. Gesundheitsreferent Reiner Erben erklärte: „Das bedauern wir, da die Zusammenarbeit mit Bäuerle in der Pandemie-Zeit gut funktioniert hat“. Dennoch sieht sich die Stadt aus rechtlichen Gründen zum Handeln gezwungen, um mögliche Rückforderungen konsequent durchzusetzen.

Vertragliche Grundlage des Konflikts

Ausgangspunkt der Auseinandersetzung ist ein Vertrag aus dem Dezember 2020. Darin wurde Bäuerle mit dem Aufbau und Betrieb eines Impfzentrums in Augsburg beauftragt. Zunächst war eine pauschale Tagesvergütung vereinbart.

Mit einer Vertragsänderung ab März 2021 erfolgte die Abrechnung auf Basis konkreter Stundensätze für eingesetztes Personal sowie zusätzlicher Pauschalen für Material und Fahrzeuge. Parallel dazu übernahm das Unternehmen auch den Einsatz mobiler Impfteams, um insbesondere immobile Personen zu erreichen.

Offener Ausgang des Verfahrens

Mit der Klage will die Stadt nun gerichtlich klären lassen, ob die geforderten Rückzahlungen berechtigt sind. Das Verfahren dürfte richtungsweisend für den Umgang mit pandemiebedingten Abrechnungen und deren Kontrolle sein.

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