An der Grundschule Oberreitnau im Landkreis Lindau (Bodensee) ist es zu einem Windpocken-Ausbruch in den ersten beiden Jahrgangsstufen gekommen.
Um die Ausbreitung der hochansteckenden Infektionskrankheit zu verhindern, hat das Gesundheitsamt eine Schutzmaßnahme erlassen: Für die kommenden 16 Tage dürfen nur Schülerinnen und Schüler am Unterricht teilnehmen, die eine Immunität gegen Windpocken nachweisen können.
Immunitätsnachweis zwingend erforderlich
Die Teilnahme am Schulbetrieb ist in diesem Zeitraum ausschließlich Kindern gestattet, die entweder eine vollständige Impfung gegen Windpocken oder eine durchgemachte Erkrankung nachweisen können. Diese Nachweise müssen von den Eltern in die Schule mitgebracht und dort vorgelegt werden. Ohne diesen Nachweis ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.
Ziel: Schutz für Kinder und gefährdete Gruppen
„Diese Maßnahme dient dem Schutz der Kinder und vulnerabler Gruppen“, so das Gesundheitsamt Lindau in einer Mitteilung. Besonders Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder Schwangere sind durch Windpocken besonders gefährdet. Durch den Ausschluss nicht immuner Personen soll das Risiko weiterer Ansteckungen möglichst gering gehalten werden.
Das Gesundheitsamt bedankt sich bei der gesamten Schulfamilie für die Unterstützung und das Verständnis in dieser Ausnahmesituation.
Informationen beim Robert Koch-Institut
Weitere Informationen zur Krankheit, zu Symptomen, Verläufen und Impfempfehlungen stellt das Robert Koch-Institut unter www.rki.de zur Verfügung.

