Bei den Krawallen vom 31. Oktober sind 339 Polizisten verletzt worden, die meisten von ihnen leicht. Es gab rund 330 Festnahmen und Festsetzungen, bislang wurden 218 Strafverfahren eingeleitet, berichtet der “Focus”.
Rund die Hälfte der Tatverdächtigen in Frankfurt (Main) besitzt keinen deutschen Pass. Überdies hat dort auch die andere Hälfte der Tatverdächtigen mit deutschem Pass zusätzlich eine ausländische Staatsangehörigkeit – also einen Migrationshintergrund. Das sind insgesamt 75 Prozent der Tatverdächtigen. Nicht überall werden solche Daten veröffentlicht.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert die Veröffentlichung der Herkunft der von der Polizei Verdächtigten, auch wenn noch nicht von Gerichten geklärt ist, ob sie tatsächlich schuldig sind. Die Polizei verfüge über die notwendigen Informationen wie zum Beispiel den Geburtsort oder eine mögliche doppelte Staatsbürgerschaft, sagte Manuel Ostermann, stellvertretender Bundesvorsitzender der DPolG, dem “Focus”. Zahlentransparenz könne auch die verschärfte Polarisierung in der Gesellschaft beheben, weil die Mutmaßungen aufhörten.
Ostermann stellt sich damit hinter Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Er hatte Linksextreme und “migrantische Chaoten” für die Gewalt verantwortlich gemacht.
In die Kriminalstatistik fließt ein, ob ein Tatverdächtiger die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder nicht. Auch die Nationalität ausländischer Tatverdächtiger wird registriert – aber nicht, ob ein deutscher Staatsbürger ausländische Elternteile hat.
Ruud Koopmans, Professor für Soziologie und Migrationsforschung an der Humboldt-Universität Berlin, schloss sich der Forderung an. Es wäre seiner Ansicht nach sinnvoll, auch in Pressestatements der Polizei die Herkunft zu erwähnen, sagte er der Zeitung. Nicht bei jeder Straftat, aber dort, wo die Taten einen “kulturellen Hintergrund” haben könnten wie bei homophober Gewalt und Antisemitismus, aber auch dort, wo die Art der Gruppenzugehörigkeit relevant sei. Und das liege seiner Meinung nach bei Taten, die aus Gruppen begangen werden, auf der Hand.
Laut der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wäre eine Kategorisierung des Migrationshintergrunds allerdings mit rechtlichen Schwierigkeiten verbunden. Aktuell könne niemand sagen, wie hoch der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund bei den Tätern sei, so Benjamin Jendro, Sprecher der GdP in Berlin. Ob ein Deutscher ausländische Wurzeln habe, dürfe bislang nur bei wenigen Straftaten erfasst werden. Wenn die Politik verlässliche Daten haben wolle, brauche es eine Anweisung, sie zu erfassen, so Jendro weiter. Manch ein Experte möge das anhand der Bilder klar erkennen, aber diese Art entspreche nicht dem demokratischen Anspruch an die Polizei.

