Bundespolizei zieht mehrere Haftbefehle und Rückweisungen bei Kontrollen an der A8 und am Bahnhof Freilassing
Bei grenzpolizeilichen Kontrollen am Donnerstag meldet die Bundespolizeiinspektion Freilassing rund 20 Fahndungstreffer, darunter sieben Haftbefehle. Die Einsatzkräfte überprüften mehrere Reisebusse an der A8 sowie Züge am Bahnhof Freilassing und stellten dabei unter anderem Verstöße gegen Einreisebestimmungen und verschiedene Vollstreckungshaftbefehle fest.
Festnahmen und Einlieferungen in Justizvollzugsanstalten
Kurz nach Mitternacht kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang auf der A8 einen 36-jährigen Deutschen in einem Reisebus. Die Überprüfung ergab einen Sicherungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Körperverletzung; der Mann wurde dem zuständigen Richter vorgeführt.
In einer weiteren Kontrolle an der Autobahn überprüften die Beamten einen 39-jährigen kroatischen Staatsangehörigen. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm wegen gefährlicher Körperverletzung vor, zudem bestand ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Der Mann wurde verhaftet und nach Österreich zurückgewiesen.
Im selben Bus befand sich eine 29-jährige kroatische Frau, gegen die ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen schweren Bandendiebstahls bestand. Sie wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Im Tagesverlauf entdeckten die Einsatzkräfte weitere Haftbefehle an der Kontrollstelle auf der A8. Gegen einen 29-jährigen rumänischen Staatsangehörigen bestand ein Haftbefehl wegen versuchten Betrugs; die von der Staatsanwaltschaft Freiburg geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro konnte er nicht zahlen, weshalb er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde. Am Abend wurde ein 41-jähriger türkischer Staatsangehöriger festgenommen, gegen den ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Wiesbaden vorlag; auch er konnte die geforderte Geldstrafe von 2.100 Euro nicht begleichen und wurde eingewiesen.
Kontrolle am Bahnhof: Haftbefehl und Rückweisung
Am Bahnhof Freilassing kontrollierten Bundespolizisten einen aus Österreich kommenden 39-jährigen Algerier, der sich mit einer Haftbestätigung aus Österreich auswies. Die Überprüfung ergab einen Vollstreckungshaftbefehl wegen Hausfriedensbruchs. Da der Mann keine gültigen Ausweisdokumente besaß, bestand zusätzlich der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise entgegen eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde festgenommen und nach Österreich zurückgewiesen.
Dieser Artikel basiert auf einer offiziellen Polizeimeldung. Für die sprachliche Überarbeitung wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

