Moldauer bei Einreisekontrolle auf A6 wegen überschrittener Aufenthaltsdauer festgenommen
Bei routinemäßigen Grenzkontrollen auf der A6 haben Bundespolizisten in den frühen Morgenstunden des 3. September einen 37-jährigen moldauischen Staatsangehörigen festgenommen, weil er die visumfreie Aufenthaltsdauer im Schengenraum überschritten hatte. Die Kontrolleure stellten fest, dass der Mann in zwei vorgelegten Reisepässen insgesamt 122 Tage im Schengenraum verbracht hatte und damit die zulässigen 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen um 32 Tage überschritt.
Kontrolle und rechtliche Folgen
Gegen 4:00 Uhr überprüften Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus den Mann bei seiner Einreise nach Deutschland. Zunächst legte der 37-Jährige einen gültigen Reisepass vor; bei weiterer Prüfung entdeckten die Polizisten einen zweiten Reisepass und werteten daraufhin die darin dokumentierten Reisebewegungen aus. Die Auswertung ergab schließlich die insgesamt 122-tägige Aufenthaltsdauer im Schengenraum.
Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise nach dem Aufenthaltsgesetz ein. Parallel bereiteten sie seine Zurückweisung vor. Noch am selben Donnerstag soll der 37-Jährige auf dem Luftweg in sein Heimatland zurückkehren. Neben der Zurückweisung erwartet ihn eine dreijährige Einreisesperre in den Schengenraum.
Vorgehen der Bundespolizei bei grenzüberschreitenden Fällen
Grundsätzlich wäre in solchen Fällen auch eine Zurückweisung in den angrenzenden Schengenstaat möglich, aus dem die Person eingereist ist; in diesem Fall war das die Tschechische Republik. Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus räumt jedoch der unmittelbaren Zurückweisung in das jeweilige Heimatland Vorrang ein, “um insbesondere verhindert werden [zu] wollen, dass eine Person lediglich in einen angrenzenden Schengenstaat zurückgewiesen wird und von dort erneut versucht, unerlaubt nach Deutschland einzureisen.”
Dass derartiges Vorgehen keine Ausnahme darstellt, zeigt die Praxis des vergangenen Monats: Allein im August führte die Bundespolizeiinspektion Waidhaus in zwölf ähnlich gelagerten Fällen Zurückweisungen auf dem Luftweg unmittelbar in die jeweiligen Heimatländer durch; zudem erließ die Bundespolizei in allen Fällen mehrjährige Wiedereinreisesperren.
Dieser Artikel basiert auf einer offiziellen Polizeimeldung. Für die sprachliche Überarbeitung wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

