Die Stadt Augsburg bewilligt vorerst keine neuen Anträge auf das ÖPNV-Sozialticket. Grund ist die Haushaltssperre für das Jahr 2026.
Betroffen sind Leistungsberechtigte nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Anträge, die seit dem Inkrafttreten der Haushaltssperre am 24. September 2026 gestellt wurden, können derzeit nicht bewilligt werden. Die Stadt setzt das Sozialticket als freiwillige Leistung vorübergehend aus, um ihre Handlungsfähigkeit zu sichern und gesetzlich verpflichtende Leistungen weiterhin gewährleisten zu können.
Laufende Tickets bis Jahresende
Bürgerinnen und Bürger, die das Sozialticket derzeit bis Ende 2026 nutzen, werden von den Stadtwerken Augsburg gesondert informiert. Eine Änderung der Regelung ist nach Angaben der Stadt mindestens in der ersten Hälfte des Jahres 2027 nicht zu erwarten.
Der Zweite Bürgermeister und Referent für Soziales und Sport, Dirk Wurm, erklärte, die Entscheidung sei der Stadt nicht leichtgefallen. Angesichts zahlreicher kostenintensiver Aufgaben, die insbesondere vom Bund auf die Kommunen übertragen worden seien, habe man jedoch keinen anderen Weg gesehen.
Haushaltssperre gilt bis Ende 2026
Oberbürgermeister Dr. Florian Freund hatte die Haushaltssperre am 24. September verhängt. Sie gilt bis zum Jahresende 2026. Grundlage ist § 28 der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV-Kameralistik). Danach ist die Stadt zum Sperren von Ausgabemitteln verpflichtet, wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben dies erfordert.
Als Gründe nennt die Stadt steigende Belastungen im Sozial-, Bau- und Personalbereich. Zudem seien die Kosten infolge der geopolitischen Lage, etwa im Energiebereich, in den vergangenen Jahren gestiegen. Für 2026 sei insbesondere im Bereich der Jugendhilfe eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung bekannt geworden.

