Mitarbeiter im Innenministerium zweifeln an Grenzzurückweisungen

Mehr als 1.300 Seiten interne Akten aus dem Bundesinnenministerium zeigen, dass die von der Regierung praktizierte Zurückweisung von Asylsuchenden an den Grenzen selbst aus Sicht der eigenen Beamten rechtlich kaum haltbar ist. Demnach formulierten Mitarbeiter des Ministeriums seit 2024 mehrfach Bedenken gegen einen solchen Schritt.

Verkehrskontrolle an einer deutschen Grenze (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Wie der „Spiegel“ schreibt, hat sich das Magazin die Akten auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes besorgt. Demnach schrieb das Referat B 2, das sich im Innenministerium um „Führungs- und Einsatzangelegenheiten der Bundespolizei“ kümmert, am 28. August 2024: Asylbewerber direkt zurückzuweisen, wie die Union es damals schon forderte, wäre „aus fachlicher Sicht mit erheblichen rechtlichen und politischen Risiken verbunden“. Damals war noch Nancy Faeser (SPD) Bundesinnenministerin.

In einem Sprechzettel für Faeser vom 9. September 2024 schrieb eine Beamtin, die später unter Alexander Dobrindt (CSU) zur Leiterin der Migrationsabteilung aufstieg: Die Zurückweisung von Asylbewerbern sei „potenziell toxisch“ und europarechtlich „nicht tragfähig“. Um damit durchzukommen, müsse Deutschland offiziell erklären, dass die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit dramatisch gefährdet seien.

Laut einem weiteren Ministeriumspapier aus dieser Zeit sei es die Sache von Ländern und Kommunen, Belege für die angebliche Großkrise zu liefern. „Solche Daten liegen derzeit nicht vor, weder zur Unterbringungssituation noch zu Bereichen wie Integration, in denen das Angebot massiv ausgeweitet wurde, noch zu Kita, Schulen, medizinischer Versorgung, Polizei und so weiter.“

Auf Anforderung des beamteten Staatssekretärs Bernd Krösser sollten Mitarbeiter Ende Januar 2025 berichten, wie wahrscheinlich es sei, dass so eine Grenzpraxis kurzfristig vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestoppt werden würde. Die Antwort: Dies sei nicht ganz unwahrscheinlich, dauere aber mindestens neun Monate. Man sehe, so kommentierte Krösser das Ergebnis, „dass doch von einem längeren Zeitraum auszugehen ist, als bisher angenommen“. Das könne „als Stärkung der Position derjenigen angesehen werden, die zwar auch davon ausgehen, dass ein solches Vorgehen Deutschlands vor dem EuGH keinen Bestand hätte“. Die aber trotzdem dafür seien, dass „man die Maßnahme `einfach macht, weil es eben dauert, bis sie aufgehoben werden muss und sie in dieser Zeit ja faktisch wirkt`“.

Anfang März 2025, nach dem Erfolg der Union bei der Bundestagswahl, verfasste das Referat Europarecht nochmals einen umfassenden Vermerk zur Rechtslage. Die Zweifel, ob Deutschland EU-Recht aushebeln könne, um Asylbewerber zurückzuweisen, blieben unverändert. Noch nie habe ein Mitgliedstaat damit beim Europäischen Gerichtshof Erfolg gehabt, heißt es in den Akten.

Am 7. Mai unterschrieb der neue Innenminister Dobrindt dennoch eine Weisung an die Bundespolizei. Seitdem kann auch Schutzsuchenden die Einreise nach Deutschland verweigert werden. Bis heute wurden im Schnitt monatlich 113 Menschen trotz Asylgesuch zurückgewiesen.

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DTS Nachrichtenagentur
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Autor dieses Artikel ist unser Partner, die dts Nachrichtenagentur.

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