Mit Beschluss des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 18.10.2022 wurde eine umfassende Anpassung der Parkgebühren in der Stadt Kempten beschlossen. Zuvor wurde die Parkraumbewirtschaftung seit 2017 ohne Gebührenanpassung betrieben.
Neben einer Erhöhung der Gebühren für das Kurzzeitparken im Innenstadtbereich wurde eine sukzessive Ausweitung der Parkraumbewirtschaftungszonen auf die angrenzenden Innenstadtbereiche beschlossen. Das bedeutet, dass in Zukunft immer mehr Bereiche innerhalb der Ringstraßen in die Parkraumbewirtschaftung einbezogen werden und dort das Parken im öffentlichen Straßenraum nicht mehr kostenfrei möglich sein wird.
Begonnen wurde mit dieser Umgestaltung im Bereich nördlich der Residenz und der Feuerwehr bis zum Friedhof. Im Bereich in und um die Bewohnerparkzone T wurden die vorhandenen Stellplätze für Kurz- und Dauerparker sowie die Bewohnerparkplätze neu geordnet. Alle bisher gebührenfreien Stellplätze werden mit Parkscheinautomaten ausgestattet. Zusätzlich wird eine neue Beschilderung auf die geänderte Situation hinweisen. Mit Aufstellung der Beschilderung ist die neue Regelung zu beachten.
Direkt am Friedhof wird es weiterhin möglich sein, mit der Brötchentaste die erste halbe Stunde für einen Kurzbesuch kostenfrei zu parken.

Dauerparker und Pendler, die bisher gerne die gebührenfreien Parkplätze entlang der Rottachstraße genutzt haben, können bei der Stadtverwaltung Dauerparkscheine mit unterschiedlichen Laufzeiten erwerben. Am schnellsten geht das über Kempten Digital, das digitale Antragsformular auf der Homepage der Stadt Kempten.
Die Bewohner der T-Zone werden vorab direkt über die neuen Regelungen in der Zone informiert.

