Nach dem Eilantrag eines Gewerbetreibenden hat das Verwaltungsgericht Augsburg im Eilverfahren entschieden, dass die versuchsweise Ausweisung der Maximilianstraße als Fußgängerzone beendet werden muss. Presse Augsburg hat Stimmen aus der Augsburger Politik zusammengetragen.
Oberbürgermeisterin Eva Weber: „Es war ein mutiger Schritt, nach vielen Ideen zum Umgang mit unserer Prachtstraße einen neuen Vorstoß zu wagen. Mit einem Versuch geht immer einher, dass er ergebnisoffen und ohne Vorfestlegungen gelingen, sich aber ebenso als nicht umsetzbar erweisen kann, das habe ich immer betont. Vor allem bringt er aber die Möglichkeiten des flexiblen Ausprobierens bis zur besten Lösung mit sich, statt in Stein gemeißelte Tatsachen. Daher hätten wir im Rahmen des Versuchs gerne länger Erfahrungen gesammelt und mit den Daten und Fakten aus den konkreten Evaluierungen dann Tatsachen mit der besten Lösung – in welche Richtung auch immer – geschaffen. Insofern finde ich es sehr schade, dass durch die Ungeduld einzelner uns diese Möglichkeit genommen wurde. Hier hätte ich mir persönlich mehr Mut und auch mehr Offenheit gegenüber neuen Ideen gewünscht.“
Leo Dietz, Fraktionsvorsitzender der CSU im Augsburger Stadtrat: „Grundsätzlich war uns bei dem Pilotversuch wichtig, dass langfristig tragfähige Konzepte entwickelt werden, die ganzheitlich gedacht sind und die Belebung und Attraktivität von Einzelhandel und Gastronomie in der Maximilianstraße ebenso im Blick haben (siehe bspw. Ausweitung der Lieferzeit am Vormittag sowie Testphase der zweiten Lieferzeit am Nachmittag), welche die Aufenthalts- und Wohnqualität und zugleich die Belange von Denkmal- und Brandschutz berücksichtigen. Ebenso auf die Wünsche und Interessen der Anlieger und Geschäftsleute Rücksicht zu nehmen, war uns als CSU ein wichtiges Anliegen. Deshalb befürworteten wir die Idee einer breit angelegten Bürgerbeteiligung. Wir haben das Projekt insgesamt als echte Chance für die Aufwertung unserer Prachtmeile im Herzen der Stadt gesehen! Dabei hatte für uns oberste Priorität, dass der entstehende Raum durch verschiedenste Maßnahmen von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird – nur Autos raus und die Flächen sich überlassen wäre für uns keine Option gewesen und war nie das Ziel des Verkehrsversuchs.“
Verena von Mutius-Bartholy, Fraktionsvorsitzende der Grünen Stadtratsfraktion: “Mit dem Projekt Autofreie Maxstraße geht es uns zentral um mehr Qualität für alle Augsburger*innen und Gäste. Trotz des heutigen Urteils wird das Pilotprojekt auf der Grundlage der vom Gericht dargelegten neuen Erkenntnisse weiterverfolgt. Wir bedauern natürlich, dass der Versuch nicht in dem ursprünglich geplanten Ausmaß und Zeitplan weiterverfolgt werden kann. Die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Pilotprojekts Autofreie Maxstraße stellt für uns einen wesentlichen Teil des Koalitionsvertrags dar. Die nun anstehende Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung trotz des Urteils muss und wird von der Bauverwaltung deshalb mit hoher Priorität vorangetrieben werden.”
Peter Rauscher, Fraktionsvorsitzender der Grünen Stadtratsfraktion: “Die bisher umgesetzten Maßnahmen mit den Bäumen, Sitzmöglichkeiten und auch die anderweitige Nutzung der Parkplätze bleiben zum Großteil bestehen. Uns ist es wichtig, dass der neu gewonnene Raum auch künftig zum Verweilen und Entwickeln einlädt und die Menschen auch weiterhin ihr Eis ohne Abgase und Lärm genießen können. Denn für uns ist weiterhin klar: Für eine Belebung und eine dem Klimawandel angepasste Innenstadt braucht es langfristig attraktive Nutzungsmöglichkeiten für Kinder und Familien, Jung und Alt. Das Pilotprojekt ist auch deshalb für unsere Fraktion von zentraler Wichtigkeit, um damit zu zeigen, dass eine Umnutzung der Straße möglich ist. Denn wo ein Wille ist, findet sich auch ein Weg.”
Ralf Neugschwender, Kreisvorsitzender der FDP Augsburg: „Politik gegen die Menschen anstatt mit den Menschen zu gestalten, funktioniert nicht. Der Verkehrsversuch “Autofreie Maxstraße” ist dafür ein gutes Beispiel. Anstatt dieses grüne Symbolprojekt praxistauglich zu
gestalten, hat die CSU dem Koalitionspartner keinerlei Schranken aufgezeigt und die Stadtverwaltung musste wohl zudem noch eine rechtliche Begründung herbeizaubern. Das Urteil des Verwaltungsgerichts macht jetzt deutlich, dass die Stadt keine belastbaren Zahlen darlegen konnte, die eine Gefahrenlage für die Menschen in der Maxstraße aufzeigen. Von Tempo 20 im verkehrsberuhigten Teil der Maxstraße geht nach Ansicht des Gerichts keine ernsthafte Gefahr aus. Aus unserer Sicht brauchen die Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Einzelhandel einen praxistauglichen Zugang zu Wohnungen und Geschäften. Die schwarz-grüne Stadtregierung muss nun Antworten geben: Um was geht es wirklich? Um Aufenthaltsqualität oder Gefahrenlagen in der Maxstraße? So wie das Pilotprojekt aktuell angelegt ist, bleiben diese Fragen offen.“
Hans Wengenmeir, Stadtrat Freie Wähler: “Die Freien Wähler hatten als Teil der Fraktion der Bürgerlichen Mitte vor dem Verkehrsversuch in der nördlichen Maxstraße in dieser Form gewarnt und dies insbesondere auch damit begründet, dass für Gewerbetreibende Einbußen zu befürchten seien, da die Kunden sperrige Waren ohne Auto nicht mehr direkt mitnehmen könnten.Das Urteil des Verwaltungsgerichtes zeigt einmal mehr, dass konstruierte Begründungen zur rechtlichen Durchsetzung von ideologischen Wünschen wenig taugen.Allein Autos raus aus der Stadt und Parkplätze weg – kann es nicht sein! Gesunder Menschenverstand und ein guter Mix aller Interessen wiegen schwerer als ideologische Inhalte in Koalitionsverträgen”


