Polizei warnt vor Fake-Shops: So schützen sich Verbraucher

Alfred Ingerl
3 Minuten Lesezeit

Professionell wirkende Online-Shops können Betrügerseiten sein. Die Polizei warnt vor Fake-Shops im südlichen Oberbayern und gibt Tipps, wie Verbraucher finanzielle Schäden vermeiden können.

Gefälschte Verkaufsplattformen sehen teilweise wie Kopien realer Websites aus und wirken auf den ersten Blick seriös. Betreiber nutzen unter anderem frei erfundene oder unrechtmäßig verwendete Gütesiegel, etwa das Logo von „Trusted Shops“. Auch Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Rechtstexte können mithilfe moderner Technologien und Künstlicher Intelligenz fehlerfrei erstellt werden.

Günstige Preise als Lockmittel

Besonders niedrige Preise und angebliche Produktknappheit sollen zu schnellen Käufen verleiten. Betroffen sind unter anderem stark nachgefragte Spielekonsolen, Smartphones, Designer-Mode sowie saisonale Waren wie Brennholz und Holzpellets. Nach einer Vorzahlung wird den Angaben zufolge teils minderwertige Ware zu einem erhöhten Preis geliefert – oder die Bestellung bleibt vollständig aus. Mitunter werden Lieferschwierigkeiten vorgetäuscht, damit Betroffene Überweisungen nicht mehr rückgängig machen.

Da die Betreiber häufig aus dem Ausland agieren, lassen sich die Internetseiten oft nur umständlich und langsam löschen. Dadurch können sie über Wochen weitere Kunden täuschen. Im südlichen Oberbayern werden laut Polizei immer mehr Menschen Opfer von Fake-Shops; die Dunkelziffer wird als deutlich höher eingeschätzt.

- Anzeige -

So lassen sich Fake-Shops prüfen

  • Bei auffälligen Schnäppchen und angeblicher Produktknappheit sollte kein voreiliger Spontankauf erfolgen.
  • Der Online-Shop kann mit dem Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale überprüft werden: www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder-71560
  • Bei der Internetadresse ist auf die genaue Schreibweise und die Endung zu achten. Eine Adresse mit „.de.com“ ist beispielsweise nicht dasselbe wie eine „.de“-Domain.
  • Sichere Zahlungsarten wie der Kauf auf Rechnung oder Zahlungsweisen mit wirksamem Käuferschutz sind vorzuziehen.

Ein professionelles Erscheinungsbild, ein vollständiges Impressum, Gütesiegel oder eine verschlüsselte Verbindung garantieren keinen seriösen Anbieter. Die Polizei rät deshalb zu einem gesunden Misstrauen und dazu, Online-Shops vor dem Kauf gründlich zu überprüfen.

Was Betroffene tun sollten

Wer bereits bei einem Fake-Shop bestellt hat, sollte umgehend die eigene Bank kontaktieren und versuchen, die Zahlung rückgängig zu machen. Alle Beweise und Belege wie Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails sowie Screenshots des Shops oder Angebots sollten gesichert werden. Mit diesen Unterlagen kann bei der Polizei Strafanzeige erstattet werden.

Auf dieser Seite lesen Sie die Pressemitteilungen der Polizeiinspektionen oder Feuerwehren. Diese werden »ungeprüft« von uns veröffentlicht. Für die Inhalte übernimmt Presse Augsburg keinerlei Verantwortung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Dienststelle.

Dieser Beitrag wurde unter Einsatz Künstlicher Intelligenz erstellt.

- Advertisement -
Weitere Polizeimeldungen aus dieser RegionPolizeipräsidium Oberbayern Süd

Ereignisort

Auf der Nachrichtenkarte anzeigen Die Ereignisorte werden teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz ermittelt. Die angezeigten Positionen können ungenau oder fehlerhaft sein.

Diesen Artikel teilen
Alfred Ingerl ist Autor bei Presse Augsburg. Sein Schwerpunkt liegt auf aktuellen Polizeimeldungen und Blaulicht-Nachrichten aus Bayern. Er bereitet Meldungen der bayerischen Polizeipräsidien redaktionell für die Veröffentlichung auf Presse Augsburg auf.