E-Scooter-Unfälle in Oberfranken: Polizei warnt

Alfred Ingerl
3 Minuten Lesezeit

In Oberfranken steigt die Zahl der registrierten E-Scooter-Unfälle deutlich. Bis Ende August 2026 zählte die Polizei bereits 136 Fälle und informiert über Risiken und wichtige Regeln.

2023 registrierte die Polizei in Oberfranken 40 Verkehrsunfälle mit E-Scootern, 2024 waren es 91 und 2025 bereits 127. Von Januar bis Ende August 2026 wurden 136 Unfälle erfasst. Die Polizei nimmt die Entwicklung zum Anlass, über gesetzliche Vorgaben und Gefahren aufzuklären.

Drei Fälle zeigen die Gefahren

In Himmelkron im Landkreis Kulmbach verlor ein 16-Jähriger in einer abschüssigen Rechtskurve die Kontrolle über seinen E-Scooter. Er geriet in den Gegenverkehr und kollidierte mit einem Auto. Der Jugendliche wurde leicht verletzt.

In Bayreuth fuhren zwei Kinder im Alter von zwölf und 13 Jahren gemeinsam auf einem E-Scooter. Sie übersahen einen geparkten Pkw und stießen dagegen. Verletzt wurde niemand, am Auto entstand jedoch ein Schaden. E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr erst ab 14 Jahren gefahren werden. Außerdem ist die Mitnahme weiterer Personen verboten. Bei entsprechenden Verstößen kann auch der Halter, häufig ein Elternteil, zur Verantwortung gezogen werden. Je nach Verstoß drohen 90 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister.

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In Hof war ein 39-Jähriger trotz eines bestehenden Fahrverbots mit einem E-Scooter unterwegs. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. Untersagt ein Fahrverbot das Führen von Kraftfahrzeugen, gilt es daher auch für E-Scooter. Der Mann muss sich nun wegen Fahrens trotz Fahrverbots strafrechtlich verantworten.

Diese Regeln gelten für E-Scooter

  • Das Mindestalter für die Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr beträgt 14 Jahre.
  • Auf dem Roller darf nur eine Person fahren.
  • Vorhandene Radwege müssen genutzt werden. Fehlt ein Radweg, ist die Fahrbahn zu nutzen.
  • Gehwege und Fußgängerzonen sind grundsätzlich tabu, sofern sie nicht ausdrücklich für E-Scooter freigegeben sind.
  • Der E-Scooter benötigt eine gültige Haftpflichtversicherung und eine Versicherungsplakette.
  • Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf 20 km/h nicht überschreiten.
  • Für Alkohol und Drogen gelten dieselben Wertgrenzen wie für Autofahrer.
  • Während der Fahrt ist die Nutzung elektronischer Geräte untersagt.
  • Eine Helmpflicht besteht nicht. Ein Helm kann bei einem Sturz jedoch vor schweren Kopfverletzungen schützen.

Die Polizei rät zu vorausschauender Fahrweise, ausreichendem Abstand und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer. Besonders bei Dunkelheit und schlechter Witterung ist gute Sichtbarkeit wichtig. Eltern sollten ihre Kinder vor der ersten Fahrt über die Regeln und Gefahren informieren und darauf achten, dass sie alt genug sind und den E-Scooter sicher beherrschen.

Auf dieser Seite lesen Sie die Pressemitteilungen der Polizeiinspektionen oder Feuerwehren. Diese werden »ungeprüft« von uns veröffentlicht. Für die Inhalte übernimmt Presse Augsburg keinerlei Verantwortung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Dienststelle.

Dieser Beitrag wurde unter Einsatz Künstlicher Intelligenz erstellt.

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Alfred Ingerl ist Autor bei Presse Augsburg. Sein Schwerpunkt liegt auf aktuellen Polizeimeldungen und Blaulicht-Nachrichten aus Bayern. Er bereitet Meldungen der bayerischen Polizeipräsidien redaktionell für die Veröffentlichung auf Presse Augsburg auf.