Am 8. April 2025 haben über 60 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg in einer groß angelegten Aktion rund 160 Beschäftigte in mehr als 75 Friseur- und Kosmetiksalons, Nagelstudios sowie Barbershops im gesamten Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Augsburg überprüft. Die Kontrollen fanden in Schwaben sowie angrenzenden Teilen Oberbayerns statt und waren Teil einer regionalen Schwerpunktsonderprüfung.
Fokus auf Mindestlohn und Sozialversicherungspflichten
Ziel der Maßnahme war es, die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie der sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen zu kontrollieren. Im Fokus standen dabei vor allem Betriebe der Schönheits- und Körperpflegebranche, in denen es erfahrungsgemäß immer wieder zu Verstößen kommt.
In mehr als 25 Fällen ergaben sich bei der Überprüfung Hinweise, die nun einer weitergehenden Prüfung durch die FKS bedürfen. Besonders gravierend: In 15 dieser Fälle besteht der konkrete Verdacht, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn nicht gezahlt wurde.
Illegale Beschäftigung: Bußgeldverfahren eingeleitet
Darüber hinaus wurden von den Zollbeamten zwei Bußgeldverfahren wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte eingeleitet. Die betreffenden Personen verfügten offenbar nicht über die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen für eine legale Beschäftigung in Deutschland.
Die FKS wird die Verdachtsfälle nun intensiv nachverfolgen. Bei bestätigten Verstößen drohen Arbeitgebern empfindliche Geldbußen, in schweren Fällen auch strafrechtliche Konsequenzen.
Dauerhafte Kontrollen zum Schutz fairer Arbeitsbedingungen
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt das ganze Jahr über bundesweit sowie regional Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch. Ziel ist es, unrechtmäßige Beschäftigungsverhältnisse aufzudecken und zu sanktionieren, um faire Arbeitsbedingungen zu sichern und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.

