Im Terrorverfahren um die Reichsbürger-„Gruppe Reuß“ sind zwei polizeibekannte Schweizer Brüder in den Fokus der Ermittler gerückt. Nach Recherchen von stern und RTL ermittelt die Schweizer Bundesanwaltschaft gegen Sandro und Claudio R., beide Anfang 50, aus dem Kanton St. Gallen. Die Brüder R. sollten nach Ansicht deutscher Ermittler unter anderem Waffen für die mutmaßliche Terrorgruppe besorgen.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft habe ein Strafverfahren „gegen zwei Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft und Wohnsitz im Kanton St. Gallen“ eröffnet, wie ein Sprecher dem Magazin bestätigte. Der Vorwurf: „Unterstützung bzw. Beteiligung an einer terroristischen Organisation“. Auch der Strafverteidiger von Sandro R. bestätigte, dass gegen seinen Mandanten ermittelt werde.
Laut Recherchen von stern und RTL soll die mutmaßliche Terrorgruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß den Brüdern mindestens 138.710 Euro durch Banktransaktionen gezahlt haben. Zusätzlich sollen es Bargeldübergaben gegeben haben. Das geht aus den Anklagen des Generalbundesanwalts hervor. Der deutsche Chefankläger wirft der Gruppe vor, einen gewaltsamen Umsturz auf die Bundesregierung geplant zu haben. Neben Waffenbestellungen soll die Reuß-Gruppe die Brüder R. zudem beauftragt haben, einen angeblichen pädophilen Kinderschänderring von Politikern und anderen Eliten aufzudecken. Diesen vermutete die Gruppe offenbar in unterirdischen Tunneln in der Schweiz.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft führt die Brüder als Beschuldigte. Der Anwalt von Sandro R., Benedict Burg, wollte sich zu Details nicht äußern. „Die Vorwürfe gegen meinen Klienten sind unzutreffend und werden bestritten“, teilte er lediglich mit. Ein Anwalt Claudio R.s ließ Fragen von stern und RTL unbeantwortet.
Am 29. April beginnt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der erste von vorerst drei Prozessen gegen 26 Angeklagte der Gruppe um Reuß. Die beiden anderen Prozesse sollen ab Mai beziehungsweise Juni in Frankfurt und München stattfinden. Das Terrorverfahren ist eines der größten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt für alle Beschuldigten und Angeklagten die Unschuldsvermutung.

