In einer Passauer Diskothek hat die Polizei in der Nacht auf Sonntag, 1. November 2026, Falschgeld im Wert von fast 10.000 Euro sichergestellt. Gegen zwei 18-Jährige wird wegen des Verdachts des Inverkehrbringens von Falschgeld ermittelt.
Gegen 00:20 Uhr war die Polizei über mehrere Personen informiert worden, die in der Diskothek mit Falschgeld hantieren sollen. Bei der Überprüfung fanden die Einsatzkräfte mehrere Scheine mit dem Aufdruck „Copy“. Nach bisherigen Erkenntnissen waren die als Spielgeld erworbenen Banknoten zunächst als Dekoration in einem VIP-Bereich ausgelegt worden. Im weiteren Verlauf gelangten zwei gefälschte 50-Euro-Scheine in die Kasse der Diskothek.
Insgesamt stellten die Einsatzkräfte in der Diskothek Falschgeld im Wert von über 9.000 Euro sowie die beiden falschen 50-Euro-Scheine aus der Kasse sicher. Bei der anschließenden Fahndung trafen sie zwei Personen an, die zuvor mit dem Falschgeld hantiert hatten. Bei einem 18-jährigen Deutschen wurden vier gefälschte Geldscheine im Gesamtwert von 180 Euro gefunden, bei einem weiteren 18-jährigen Kroaten zwei Scheine im Wert von insgesamt 100 Euro.
Gegen beide Männer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Inverkehrbringens von Falschgeld eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen führt das Fachkommissariat der Kriminalpolizei Passau.
Polizei warnt vor „Movie Money“
Bei den sichergestellten Scheinen handelt es sich um sogenanntes „Prop Copy“ oder „Movie Money“. Solche Banknoten werden häufig für Film- und Theaterproduktionen verwendet und weisen in der Regel keine nachgeahmten Sicherheitsmerkmale auf. Sie lassen sich daher mit der Prüfmethode „Fühlen-Sehen-Kippen“ als falsch erkennen. Auch für Verkleidungen zur Faschingszeit werden die Scheine genutzt.
Die Polizei weist darauf hin, dass viele dieser Reproduktionen grundsätzlich mit echtem Geld verwechselt werden können. Werden sie als echt in den Zahlungsverkehr gebracht oder sollen sie dort verwendet werden, gelten sie als Falschgeld. Auch die Anschaffung als Spielgeld oder Dekoration sowie die Nutzung solcher Banknotenabbildungen kann strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldfälschung nach sich ziehen.
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