Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich – In der Altstadt von Nördlingen gilt jetzt Tempo 20

Im Rahmen des „Verkehrskonzepts Altstadt“ hat der Nördlinger Stadtrat beschlossen, die Altstadt als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich einzustufen. Damit gilt nun Tempo 20 innerhalb der Stadtmauern.

Foto: Kristina Dederer, Stadt Nördlingen

Mit der Maßnahme wird dem hohen Fußgängeraufkommen in Nördlingens Innenstadt Rechnung getragen und reiner Durchgangsverkehr erschwert. Ausnahmen sind die bisher bereits bestehenden verkehrsberuhigten Bereiche Marktplatz, Schäfflesmarkt und Rübenmarkt, wo weiterhin Schrittgeschwindigkeit gilt, ebenso wie die Fußgängerzone.

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