Am vergangenen Wochenende (23. bis 25. Januar) führte die Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen insgesamt zu fünf Festnahmen von gesuchten Straftätern.
Geldstrafe für Freund bezahlt
Ein besonderer Vorfall ereignete sich am Freitagnachmittag, als ein 34-jähriger Mann aus Moldau die Kontrollstelle freiwillig betrat, um eine ausstehende Geldstrafe für seinen Freund zu begleichen. Dieser war vom Amtsgericht Weiden im vergangenen Jahr wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz zu einer Zahlung von 450 Euro verurteilt worden. Um sein Gewissen zu erleichtern, zahlte der Freund den ausstehenden Betrag bei der Einreise nach Deutschland an der A6 bei Waidhaus.
Kurzfristige Einigung mit der Justiz
Ebenfalls am Freitagnachmittag kontrollierten Bundespolizisten einen 65-jährigen Portugiesen auf der Autobahn A6. Bei diesem stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen ihn vorlag, da er eine Geldstrafe von 675 Euro wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nicht beglichen hatte. Nach Zahlung des offenen Betrags konnte der Mann seine Reise fortsetzen. Auch die Staatsanwaltschaft Hannover suchte bereits seit drei Jahren nach ihm.
Ein weiterer Fall betraf einen 22-jährigen Rumänen, der im November 2024 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Nach Zahlung seiner Schulden entging er der Ersatzfreiheitsstrafe.
Verhaftungen in Fernreisebus und bei Grenzkontrolle
Am Samstag wurde ein 24-jähriger Pole als Insasse eines Fernreisebusses festgenommen, nachdem ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden gegen ihn vorlag. Da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert. Zudem wird gegen ihn nun wegen Drogenverstoßes ermittelt, nachdem Ecstasy und Marihuana in seinem Gepäck gefunden wurden.
Am Samstagabend fiel ein 52-jähriger Mann aus der Republik Moldau bei einer Kontrolle auf, gegen den mehrere Fahndungsersuchen vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft ihm vor, gefälschte Markenkopfhörer im Straßenverkauf angeboten zu haben. Auch in Berlin war er wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zur Fahndung ausgeschrieben. Der Mann wurde festgenommen und nach Nürnberg überführt.


