Flughafen Memmingen: Drei gesuchte Reisende festgestellt

Symbolbild, KI-generiert
Presse Augsburg
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Bei Ausreisekontrollen am Flughafen Memmingen hat die Grenzpolizei am 2. Oktober 2026 drei gesuchte Reisende festgestellt. Gegen zwei Männer lagen Haftbefehle vor. Beide wurden nach den weiteren Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Ein dritter Reisender konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder gehen.

Kontrollen am Flughafen Memmingen

Die Feststellungen erfolgten bei Ausreisekontrollen am Flughafen Memmingen in Memmingerberg. Die Grenzpolizei überprüfte dabei mehrere Reisende. Bei drei Kontrollen ergaben sich Treffer im Zusammenhang mit Fahndungen und bestehenden Haftbefehlen.

Nach Angaben der Grenzpolizei handelte es sich um drei Männer mit unterschiedlichen rechtlichen Hintergründen. Bei einem rumänischen Staatsangehörigen lag ein Untersuchungshaftbefehl vor. Gegen einen 48-jährigen deutschen Staatsangehörigen bestand ein weiterer Haftbefehl. Ein 31-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger war wegen verschiedener Straftaten zur Fahndung ausgeschrieben.

Rumänischer Staatsangehöriger vor Haftrichter

Bei der Kontrolle eines rumänischen Staatsangehörigen stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl vorlag. Der Haftbefehl beruhte auf dem Verdacht des Bandendiebstahls.

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Damit ging es bei diesem Fall um einen bestehenden Haftbefehl im Zusammenhang mit einem laufenden strafrechtlichen Verdacht. Eine rechtskräftige Verurteilung wird in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Nach der Kontrolle führten die Beamten den Mann einem Haftrichter vor.

Im Anschluss an die Vorführung brachten die Einsatzkräfte den rumänischen Staatsangehörigen in eine Justizvollzugsanstalt. Die Feststellung erfolgte somit nicht nur im Rahmen der Kontrolle am Flughafen, sondern führte nach der richterlichen Vorführung zu seiner Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt.

Haft durch Zahlung nicht abgewendet

Bei einer weiteren Ausreisekontrolle überprüften die Beamten einen 48-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Gegen den Mann bestand ebenfalls ein Haftbefehl.

Nach Angaben der Grenzpolizei hätte der 48-Jährige die Inhaftierung durch die Zahlung eines Betrags im niedrigen vierstelligen Bereich abwenden können. Die Möglichkeit, die Zahlung zu leisten, bestand demnach im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Haftbefehls.

Der Mann verweigerte jedoch die Zahlung. Daraufhin nahmen ihn die Beamten fest. Auch er wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Zu dem Grund des Haftbefehls und zu der zugrunde liegenden Angelegenheit liegen in den Angaben keine weiteren Einzelheiten vor.

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Bulgarischer Reisender zur Fahndung ausgeschrieben

Bei einer dritten Kontrolle stellten die Einsatzkräfte einen 31-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen fest. Eine Überprüfung ergab, dass er wegen verschiedener Straftaten von mehreren Staatsanwaltschaften zur Fahndung ausgeschrieben war.

Bei einer Fahndungsausschreibung handelt es sich in diesem Fall nach den vorliegenden Informationen nicht um einen weiteren Haftbefehl, aufgrund dessen der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde. Die Angaben nennen vielmehr mehrere Staatsanwaltschaften, die den Mann wegen verschiedener Straftaten zur Fahndung ausgeschrieben hatten.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der 31-Jährige wieder entlassen werden. Im Unterschied zu den beiden anderen Fällen führte seine Kontrolle damit nicht zu einer anschließenden Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt.

Drei unterschiedliche Folgen der Kontrollen

Die drei Feststellungen bei den Ausreisekontrollen hatten damit unterschiedliche Folgen. Der rumänische Staatsangehörige wurde nach der Vorführung bei einem Haftrichter in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Der deutsche Staatsangehörige kam nach der verweigerten Zahlung ebenfalls in eine Justizvollzugsanstalt. Der bulgarische Staatsangehörige wurde nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

  • Rumänischer Staatsangehöriger: Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts des Bandendiebstahls, anschließend Vorführung beim Haftrichter und Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt.
  • 48-jähriger deutscher Staatsangehöriger: Haftbefehl, keine Zahlung des Betrags im niedrigen vierstelligen Bereich und anschließende Inhaftierung.
  • 31-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger: Fahndungsausschreibung durch mehrere Staatsanwaltschaften und Entlassung nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen.

Die Grenzpolizei stellte die drei gesuchten Personen am 2. Oktober 2026 bei Ausreisekontrollen am Flughafen Memmingen fest. Zwei Männer wurden im Anschluss in Justizvollzugsanstalten gebracht, während der dritte Reisende nach Abschluss der Kontrollen wieder entlassen werden konnte.

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