Jeder Zehnte folgt Gesundheitsempfehlung von Krankenkassen

Ärztehaus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
DTS Nachrichtenagentur
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Nur eine Minderheit der Versicherten, die von ihrer Krankenkasse auf mögliche Gesundheitsrisiken hingewiesen werden, nimmt anschließend eine entsprechende Empfehlung in Anspruch. Das geht aus einem Bericht des GKV-Spitzenverbandes hervor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

Von rund 1,5 Millionen Menschen, die die Kassen in den Jahren 2024 und 2025 mithilfe ihrer Gesundheitsdaten gezielt kontaktierten, folgten demnach bislang etwa 110.000 einem Hinweis – weniger als jeder Zehnte. Allerdings ist diese Zahl noch vorläufig, da aufgrund verzögerter Abrechnungsdaten möglicherweise noch nicht alle Reaktionen erfasst werden konnten.

Grundlage für die Auswertung ist das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das im März 2024 in Kraft trat. Es ermöglicht den Krankenkassen, Abrechnungs- und Versichertendaten gezielt auszuwerten, um Hinweise auf bislang unerkannte Erkrankungen und Gesundheitsrisiken zu erhalten. Dazu zählen unter anderem Krebserkrankungen, mögliche Gefahren durch Arzneimittel, eine bislang nicht festgestellte Pflegebedürftigkeit oder fehlende Schutzimpfungen. Die betroffenen Versicherten werden anschließend von ihrer Kasse informiert und auf geeignete Untersuchungen oder Versorgungsangebote hingewiesen.

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“Die aktive Ansprache der Versicherten auf Grundlage ihrer individuellen Daten kann und soll ganz konkret zu einer besseren Versorgung beitragen”, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, der Funke-Mediengruppe. Frühzeitige Hinweise könnten helfen, Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen oder eine Verschlechterung zu verhindern. Im besten Fall ließen sich so schwerwiegende Krankheitsverläufe vermeiden.

Ein Beispiel ist die Brustkrebsvorsorge: Dabei wurden Frauen zwischen 52 und 75 Jahren identifiziert, die zusätzliche Risikofaktoren wie eine familiäre Vorbelastung aufwiesen, bislang aber weder eine gynäkologische Krebsfrüherkennung noch eine Mammographie wahrgenommen hatten. Auch Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes, bei denen eine notwendige Blutzuckernachsorge nicht dokumentiert war, wurden auf ihr erhöhtes Risiko für einen späteren Typ-2-Diabetes hingewiesen.

Besonders häufig nutzten die Krankenkassen die neuen Möglichkeiten, um auf fehlende Schutzimpfungen aufmerksam zu machen. Rund 1,3 Millionen Versicherte wurden dazu kontaktiert. Mindestens acht Prozent von ihnen erhielten anschließend die empfohlene Impfung. Dazu gehörten etwa Kinder und Jugendliche, deren Impfschutz gegen Humane Papillomviren (HPV) fehlte oder unvollständig war. Die Impfung kann vor bestimmten Krebserkrankungen schützen.

Allerdings nutzen längst nicht alle Krankenkassen die neuen Möglichkeiten. Von insgesamt 94 Kassen hatten bis Ende 2025 erst 15 entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Diese Kassen stehen allerdings für rund 64 Prozent der gesetzlich Versicherten. Viele andere Kassen verwiesen auf fehlendes Personal, finanzielle Engpässe und rechtliche Unsicherheiten. Zudem liegen Abrechnungsdaten teilweise erst mit erheblicher Verzögerung vor. Ob Versicherte empfohlene Leistungen tatsächlich aufgrund der Hinweise ihrer Kasse in Anspruch nahmen, lässt sich deshalb nicht eindeutig feststellen.

Die Auswertung der Gesundheitsdaten ist freiwillig. Versicherte können der Nutzung ihrer Daten jederzeit widersprechen. Laut Bericht machten davon bislang rund 17.600 Menschen Gebrauch. Das entspricht weniger als 0,4 Promille der Versicherten bei den beteiligten Kassen. Stoff-Ahnis beteuerte, die Nutzung erfolge datenschutzkonform und im Interesse der Versicherten. Die gezielte und vertrauliche Verwendung vorhandener Daten könne dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung weiter zu verbessern.

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